Entsprechenserklärung 2007/2008

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Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der HYMER AG zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gem. § 161 AktG:

    1.
    Die Hymer AG hat seit der letzten Entsprechenserklärung vom Dezember 2007, die sich auf den Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 14. Juni 2007 bezog, sämtlichen Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" dieser Fassung sowie den der Fassung vom 6. Juni 2008 mit folgenden Abweichungen entsprochen:


    Zu 3.8:
    Die Gesellschaft hatte bereits vor Inkrafttreten des Kodex eine Deckungszusage über eine D&O-Versicherung vorliegen, die keinen Selbstbehalt vorsieht.


    Zu 4.2.1:
    Von der Bestellung eines Vorstandsvorsitzenden oder eines Sprechers des Vorstands wird abgesehen. Die HYMER AG wird durch zwei Vorstände vertreten. Die Gleichordnung beider Vorstände hat sich in der HYMER AG sehr bewährt.


    Zu 4.2.3 Satz:
    Die Einführung von Aktienoptionsmodellen als variable Vergütungskomponenten für Vorstandsmitglieder ist nicht vorgesehen. Eine langfristige Anreizwirkung für den Vorstand soll weiterhin durch solche variable Vergütungskomponenten erzielt werden, die sich am erzielten Unternehmensergebnis messen lassen. Die Vergütung des einzelnen Vorstands setzt sich damit weiterhin allein aus fixen und erfolgsorientierten Komponenten zusammen.


    Zu 4.2.4:
    Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 08.03.2006 werden die Vorstandsvergütungen für die Geschäftsjahre bis zum 31.08.2010 nicht individualisiert offengelegt.

    Zu 5.1.2:

    Eine Altersgrenze für Vorstände ist nicht festgelegt.


    Zu 5.2 / 5.3.1 / 5.3.2 / 5.3.3:
    Der 6-köpfige Aufsichtsrat hat bisher davon abgesehen, Ausschüsse zu bilden. Ein gleichmäßiger Informationsfluss aller unternehmens- und entscheidungsrelevanten Belange an alle Aufsichtsratsmitglieder kann auf diese Weise sehr gut erreicht werden. Dies gilt auch für Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements, der Compliance und der Beauftragung des Abschlussprüfers für die Gesellschaft. Ausschüsse sollen erst bei entsprechendem Bedarf gebildet werden.


    Zu 5.4.1:
    Der Aufsichtsrat hat beschlossen, bei dem Vorschlag des Aufsichtsrates zur Wahl oder Wiederwahl eines Aufsichtsratsmitglieds zukünftig zu beachten, dass nur solche Kandidaten zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden, die im Zeitpunkt ihrer Wahl das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sofern nicht ausnahmsweise besondere Gründe, die in der Person des Vorgeschlagenen liegen, eine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat sinnvoll erscheinen lassen


    Zu 5.4.2:
    Dem Aufsichtsrat gehören keine Mitglieder an, die bei Wettbewerbern Organfunktionen oder Beratungsaufgaben ausüben. Der mit dem Ablauf der letzten ordentlichen Hauptversammlung ausgeschiedene damalige Aufsichtsratsvorsitzende, der Gründer und Hauptaktionär der Hymer AG, ist zugleich Gesellschafter anderer Wettbewerbsfirmen. Die dadurch möglich gewordenen Synergieeffekte haben sich zum Vorteil unserer Gesellschaft und damit zum Vorteil der Aktionäre ausgewirkt.


    Zu 5.4.6 / 6.6:
    Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wurde durch den Hauptversammlungsbeschluss vom 13. Februar 2008 geregelt und besteht aus einem Fixum. Die geforderten Angaben werden im Geschäftsbericht unter "Konzernabschluss" abgedruckt. Die Veröffentlichung von Aktienkäufen/-verkäufen durch Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder erfolgt auf der Webseite der Gesellschaft.

    Zu 7.1.2:

    Die Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte werden vom Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorstand vor deren Veröffentlichung erörtert. Die Gesellschaft wird den Konzernabschluss im gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum von vier Monaten veröffentlichen.


    2.
    Die Hymer AG wird den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 06. Juni 2008 mit den unter Ziffer 1 genannten Abweichungen entsprechen.