Konzernabschluss

Erklärung des Vorstands der HYMER Aktiengesellschaft
Der Vorstand der HYMER Aktiengesellschaft ist verantwortlich für die Aufstellung, die Vollständigkeit und die Richtigkeit des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage des Konzerns sowie die sonstigen im Geschäftsbericht gegebenen Informationen. Bei der Erstellung des Konzernabschlusses wurden gemäß § 315a HGB die International Financial Reporting Standards (IFRS) wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind und die ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften beachtet und, soweit erforderlich, sachgerechte Schätzungen vorgenommen. Der Bericht über die Lage des Konzerns enthält eine Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sowie weitere Erläuterungen, die nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches zu geben sind.
Um die Zuverlässigkeit der Daten sowohl für die Erstellung des Konzernabschlusses einschließlich des Berichts über die Lage des Konzerns als auch für die interne Berichterstattung sicherzustellen, existiert ein wirksames internes Steuerungs- und Kontrollsystem. Dies beinhaltet konzernweit einheitliche Richtlinien für Rechnungslegung und Risikomanagement entsprechend § 91 Abs. 2 AktG sowie ein integriertes Controllingkonzept. Der Vorstand wird damit in die Lage versetzt, wesentliche Risiken frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Die Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Ravensburg, hat den Konzernabschluss und den Bericht über die Lage des Konzerns geprüft und den nachfolgend abgedruckten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Vorstand der HYMER AG versichert, dass nach bestem Wissen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
Bad Waldsee, 8. Januar 2007
Der Vorstand
Bestätigungsvermerk
Wir haben den von der HYMER Aktiengesellschaft, Bad Waldsee, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung, Konzernbilanz, Konzern-Kapitalflussrechnung, Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals, Darstellung der im Konzern erfassten Erträge und Aufwendungen und Konzernanhang - sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. September 2005 bis 31. August 2006 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Ravensburg, 5. Januar 2007
Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Dr. Müller und Bürkle
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für 2005/2006
Konzernbilanz zum 31. August 2006


Konzern-Kapitalflussrechnung für 2005/2006

Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals

Darstellung der im Konzern erfassten Erträge und Aufwendungen für 2005/2006

Grundlagen Allgemeine Angaben
Die HYMER Aktiengesellschaft mit Sitz in Bad Waldsee/Deutschland, Holzstraße 19, ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft und oberste Muttergesellschaft des HYMER-Konzerns. Die Geschäftstätigkeit der Unternehmen des HYMER-Konzerns umfasst die Herstellung und den Handel mit Gegenständen der Freizeitbranche, insbesondere die Herstellung von Reisemobilen und Caravans.
Der Konzernabschluss der HYMER Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2005/06 war gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 in Verbindung mit § 315a HGB erstmals nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzustellen. Diese Verordnung verpflichtet alle kapitalmarktorientierten Unternehmen mit Sitz in der EU, ihre Konzernabschlüsse für nach dem 31. Dezember 2004 beginnende Geschäftsjahre ausschließlich auf der Grundlage der IFRS aufzustellen.
Der Konzernabschluss 2005/06 steht im Einklang mit den am Abschlussstichtag gültigen Standards und Interpretationen des IASB, London, wie sie in der EU anzuwenden sind und den ergänzend nach § 315a HGB anzuwendenden Vorschriften. Dabei wurden alle zum 31. August 2006 verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen beachtet. Standards und Interpretationen, die zum 31. August 2006 vom IASB verabschiedet waren, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwenden waren, wurden grundsätzlich nicht vorzeitig angewendet.
Lediglich die Regelungen des IAS 19 wurden durch die Inanspruchnahme des Wahlrechts zur erfolgsneutralen Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste vorzeitig angewandt. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS). Alle für das Geschäftsjahr 2005/06 verbindlichen Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), vormals Standing Interpretations Committee (SIC), wurden ebenfalls angewendet.
Der Konzernabschluss der HYMER Aktiengesellschaft wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge gerundet in Tausend Euro (T€) angegeben. Der Konzernabschluss wurde auf Basis des historischen Anschaffungskostenprinzips erstellt, mit Ausnahme der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten sowie der zur Veräusserung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte. Diese wurden jeweils zum Zeitwert bewertet.
Die Gewinn- und Verlustrechung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Vorjahreszahlen wurden nach denselben Grundsätzen ermittelt. Die HYMER Aktiengesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 600243 eingetragen. Der Konzernabschluss der HYMER Aktiengesellschaft wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Freigabe des Konzernabschlusses durch den Vorstand zur Weitergabe an den Aufsichtsrat erfolgt am 8. Januar 2007.
Grundlagen Allgemeine Angaben
Das IASB hat die folgenden Standards und Interpretationen bis zum 31. August 2006 verabschiedet, die von der Europäischen Union bereits übernommen wurden, die aber noch nicht verpflichtend anzuwenden sind und auch nicht freiwillig vorzeitig angewendet wurden:
Von den genannten Standards betreffen den HYMER-Konzern insbesondere IFRS 7, IAS 1, IAS 39 sowie IFRIC 4. Aus der verpflichtenden Anwendung dieser Standards für das am 1. September 2006 beginnende Geschäftsjahr (Ausnahme IAS 1 und IFRS 7: 1. September 2007) erwartet die HYMER Aktiengesellschaft keine wesentlichen Effekte auf den Konzernabschluss.
Weiterhin wurden bis zum 31. August 2006 folgende Interpretationen bereits durch das IASB verabschiedet, allerdings erfolgte bis dahin noch keine Übernahme durch die Europäische Union:
Auch aus der künftigen Anwendung dieser Grundsätze erwartet die HYMER Aktiengesellschaft keine wesentlichen Effekte auf den Konzernabschluss.
Konsolidierungskreis
In den Konzernabschluss sind neben der HYMER Aktiengesellschaft zwei (Vj. zwei) Gesellschaften mit Sitz im Inland sowie vier (Vj. vier) Gesellschaften mit Sitz im Ausland einbezogen, bei denen die HYMER Aktiengesellschaft die Beherrschung ausübt.
Ein Joint Venture wird im Wege der anteilsmäßigen Konsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen. Darüber hinaus wird ein assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen.

Gemeinschaftsunternehmen
In den Konzernabschluss der HYMER Aktiengesellschaft wird das Gemeinschaftsunternehmen CAPRON GmbH, Bad Waldsee, mit einer Anteilsquote von 50 % einbezogen. Die CAPRON GmbH fertigt Reisemobile und Caravans in den neuen Bundesländern.
Die CAPRON GmbH hat kurzfristige Vermögenswerte in Höhe von T€ 144 (Vj. T€ 12) und langfristige Vermögenswerte von T€ 6.036 (Vj. T€ 0). Die Summe der Schulden beträgt T€ 5.030 (Vj. T€ 1). Im Geschäftsjahr 2005/06 weist die Gesellschaft Erträge in Höhe von T€ 18 (Vj. T€ 0) und Aufwendungen von T€ 1.386 (Vj. T€ 1) aus.
Konsolidierungsgrundsätze
Der Konzernabschluss basiert auf den nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erstellten Abschlüssen der HYMER Aktiengesellschaft und der einbezogenen Tochterunternehmen. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach IFRS 3 unter Anwendung der Erwerbsmethode durch Verrechnung der Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit den im Zeitpunkt des Erwerbs neu bewerteten anteiligen Vermögenswerten sowie Schulden und Eventualschulden der Tochterunternehmen.
Positive Unterschiedsbeträge werden entsprechend IFRS 3 unter den immateriellen Vermögenswerten als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert. Negative Unterschiedsbeträge sind erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Alle in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden vor dem 1. September 2004 erstkonsolidiert. Gemäß IFRS 1 wurden die fortgeschriebenen Werte aus der Kapitalkonsolidierung im Rahmen des HGB beibehalten.
Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den einbezogenen Konzerngesellschaften werden konsolidiert und Zwischenergebnisse eliminiert. Bürgschaften und Garantien, die die HYMER Aktiengesellschaft zu Gunsten konsolidierter Tochtergesellschaften übernimmt, werden eliminiert, da die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten im Konzerabschluss passiviert sind. Beteiligungen werden nach der Equity-Methode einbezogen, wenn ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann (IAS 28).
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Abschlüsse der HYMER Aktiengesellschaft sowie der in- und ausländischen Tochterunternehmen werden entsprechend IAS 27 nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt.
Umsatzrealisierung
Umsatzerlöse aus Verkäufen von Produkten werden mit dem Eigentums- bzw. Gefahrenübergang auf den Kunden erfasst, wenn ein Preis vereinbart oder bestimmbar ist und von dessen Bezahlung ausgegangen werden kann. Die Umsatzerlöse sind abzüglich Skonti, Preisnachlässen, Kundenboni und Rabatten ausgewiesen. Erträge aus Dienstleistungen werden entsprechend dem Fertigstellungsgrad erfasst, wenn die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden und mit dem Zufluss des wirtschaftlichen Nutzens aus dem Geschäft gerechnet werden kann. Der Ausweis von Lizenzerträgen erfolgt periodengerecht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des zu Grunde liegenden Vertrages.
Produktbezogene Aufwendungen
Aufwendungen für Werbung und Absatzförderung sowie sonstige absatzbezogene Aufwendungen werden zum Zeitpunkt ihres Anfalls erfolgswirksam. Rückstellungen für mögliche Inanspruchnahmen aus Gewährleistungsverpflichtungen für bereits verkaufte Produkte werden auf der Grundlage von Erfahrungswerten sowie unter Berücksichtigung gesetzlicher und vertraglicher Fristen gebildet. Darüber hinaus werden für identifizierte Einzelfälle zusätzlich Rückstellungen gebildet.
Fremdkapitalkosten
Fremdkapitalkosten werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens als Aufwand erfasst.
Aufwendungen für Forschung und Entwicklung
Die Forschungs- und die nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten werden bei Anfall ergebniswirksam behandelt.
Sicherungsgeschäfte
Derivative Finanzinstrumente werden im HYMER-Konzern nur zu Sicherungszwecken eingesetzt, Währungs- und Zinsrisiken aus dem operativen Geschäft bzw. den daraus resultierenden Finanzierungserfordernissen zu reduzieren. Die vorhandenen Währungsrisiken resultieren dabei weitestgehend aus dem Finanzierungsbereich. Nach IAS 39 werden alle derivativen Finanzinstrumente, wie z. B. Zinsswaps, zum Marktwert bilanziert. Derivate, die im HYMER-Konzern nach betriebswirtschaftlichen Kriterien der Zins- oder Währungssicherung dienen, jedoch die strengen Kriterien des IAS 39 nicht erfüllen, werden der Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Schulden eingeordnet und dementsprechend behandelt.
Selbst erstellte Software und andere Entwicklungskosten
Entwicklungskosten für neuentwickelte Produkte oder andere selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte (z. B. Software) werden unter den Voraussetzungen des IAS 38 aktiviert, soweit sowohl die technische Realisierbarkeit als auch die erfolgreiche Vermarktung der neu entwickelten Produkte sichergestellt sind und die der Entwicklung zugehörigen Aufwendungen verlässlich messbar sind. Falls die Voraussetzungen für eine Aktivierung nicht gegeben sind, werden die Aufwendungen im Jahr ihrer Entstehung ergebniswirksam behandelt. Forschungskosten sind gemäß IAS 38 als laufender Aufwand berücksichtigt.
Aufwendungen, die mit der Ingangsetzung neuer Produktionsabläufe oder Fertigungsstätten entstehen, werden ebenfalls sofort bei Anfall ergebniswirksam. Die planmäßige Abschreibung beginnt mit der wirtschaftlichen Nutzung des Vermögensgegenstandes und erfolgt nach der linearen Methode über die jeweilige voraussichtliche Nutzungsdauer von derzeit überwiegend fünf Jahren.
Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände, im Wesentlichen Software, werden zu Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig linear über ihre voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben.
Sachanlagevermögen
Das Sachanlagevermögen unterliegt einer betrieblichen Nutzung und wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet. In die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige herstellungsbezogene Gemeinkosten einbezogen.
Fremdkapitalzinsen werden als Aufwand verrechnet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen entsprechend des Nutzungsverlaufs nach der linearen Methode. Ihnen liegen konzerneinheitlich folgende Nutzungsdauern zu Grunde:(in Jahren)
Bauten 10 bis 33 Technische Anlagen und Maschinen 6 bis 10 Andere Anlagen, Betriebsund Geschäftsausstattung 3 bis 13
Die Restwerte, Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern der Vermögenswerte werden jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden gemäß IAS 20 nur erfasst, wenn angemessene Sicherheit besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen gewährt werden.
Die Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte (beispielsweise Investitionszuschüsse und -zulagen) werden bei den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des betroffenen Vermögenswertes abgesetzt. Ertragsbezogene Zuwendungen wurden erfolgswirksam vereinnahmt.
Bis zum 31. August 2006 hat der HYMER-Konzern keine Zuwendungen für Vermögenswerte erhalten.
Leasing
Im Rahmen von Finanzierungsleasingverträgen wird dem Leasingnehmer das wirtschaftliche Eigentum in den Fällen zugerechnet, in denen er im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, trägt (IAS 17). Sofern das wirtschaftliche Eigentum dem HYMER-Konzern zuzurechnen ist, erfolgt für diese Fälle die Aktivierung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zum beizulegenden Zeitwert oder zum niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen.
Die Abschreibungen erfolgen linear entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer oder über die kürzere Vertragslaufzeit. Die abgezinsten Zahlungsverpflichtungen aus den Leasingraten werden als Verbindlichkeiten passiviert und unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Leasingzahlungen werden so in ihre Bestandteile Finanzierungsaufwendungen und Tilgung der Leasingschuld aufgeteilt, dass der verbleibende Restbuchwert der Leasingschuld mit einem konstanten Zinssatz verzinst wird. Finanzierungsaufwendungen werden sofort erfolgswirksam erfasst.
Soweit im HYMER-Konzern Operating-Lease-Verhältnisse auftreten, werden Leasingraten bzw. Mietzahlungen linear als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Derzeit gibt es beim HYMER-Konzern keine als Finanzierungsleasing zu klassifizierenden Leasingverhältnisse.
Außerplanmäßige Abschreibungen
Der Konzern überprüft die Werthaltigkeit von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen sobald Hinweise auf eine mögliche Wertminderung bekannt werden oder im Rahmen von jährlich vorgeschriebenen Werthaltigkeitstests (noch nicht abgeschlossene Entwicklungsprojekte). Die Werthaltigkeit wird durch den Vergleich des Buchwerts mit dem erzielbaren Betrag beurteilt.
Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Betrag aus dem Zeitwert des Vermögenswerts (abzüglich der Verkaufskosten) und dem Barwert der zurechenbaren künftigen Cashflows durch die fortgeführte Nutzung des Vermögenswertes. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert um den Betrag der Differenz außerplanmäßig abgeschrieben. Sofern die Gründe für eine in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen, werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen, jedoch maximal auf die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Soweit dem einzelnen Vermögenswert keine Zahlungsmittelzuflüsse zugerechnet werden können, wird der erzielbare Betrag für die kleinste zahlungsmittelgenerierende Einheit ermittelt. Die Werthaltigkeit wird durch Gegenüberstellung des Buchwertes und des erzielbaren Betrags der Geschäftseinheit bestimmt. Der erzielbare Betrag für diese Betrachtung ist der auf der Basis der diskontierten Cashflows vor Steuern ermittelte Nutzungswert. Übersteigt der Buchwert den erzielbaren Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, liegt in Höhe der Differenz eine erfolgswirksam zu erfassende Wertminderung vor.
Im Konzernabschluss der HYMER Aktiengesellschaft sind keine Geschäfts- oder Firmenwerte aktiviert, so dass diesbezüglich keine Werthaltigkeitstests notwendig sind.
Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte und Schulden
Einzelne langfristige Vermögenswerte oder eine Gruppe langfristiger Vermögenswerte und dazugehöriger Schulden werden als zur „Veräußerung bestimmt“ klassifiziert und gesondert in der Bilanz ausgewiesen, wenn die Veräußerung beschlossen und wahrscheinlich ist. Die so klassifizierten Vermögenswerte werden zum niedrigeren Wert aus Buchwert und Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten angesetzt. Die planmäßige Abschreibung dieser Vermögenswerte endet mit der Einstufung als „zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte“.
Derzeit gibt es im HYMER-Konzern keine zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerte und Schulden.
Anteile an assoziierten Unternehmen
Assoziierte Unternehmen werden nach der Equity-Methode mit ihrem anteiligen Eigenkapital bewertet.
Finanzielle Vermögenswerte
Kurz- und langfristige finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden in folgende Kategorien eingeteilt:
- finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
- bis zur Endfälligkeit gehaltene finanzielle Vermögenswerte
- zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
- Kredite und Forderungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungenwerden mit dem Rechnungsbetrag angesetzt. Eine Wertberichtigung wird erfasst, sobald substanzielle Hinweise vorliegen, dass der Betrag nicht eingezogen werden kann. Die Ausbuchung von Forderungen erfolgt, wenn die Uneinbringlichkeit feststeht.
Bis zur Endfälligkeit gehaltene finanzielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Festverzinsliche Wertpapiere werden dieser Kategorie zugeordnet, wenn der Konzern beabsichtigt und in der Lage ist, diese Vermögenswerte bis zur Endfälligkeit zu halten.
Ausleihungen und gewährte Darlehen werden der Kategorie „Kredite und Forderungen“ zugeordnet und mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode angesetzt.
In die Kategorie „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ sind im Wesentlichen kurz- und langfristige Wertpapiere sowie Anteile an Beteiligungsunternehmen eingeordnet. Nach dem erstmaligen Ansatz werden zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte grundsätzlich mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei Wertpapieren entspricht dies dem Marktpreis. Die Bewertung der Anteile an Beteiligungsunternehmen erfolgt dann zu Anschaffungskosten, wenn für diese Gesellschaften kein aktiver Markt existiert und die Zeitwerte anderweitig nicht verlässlich zu ermitteln sind. Soweit Hinweise auf Wertminderungen bestehen, wird ein Werthaltigkeitstest nach IAS 39 durchgeführt. Gewinne und Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwertes der zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte werden erfolgsneutral im Eigenkapital ausgewiesen, bis der finanzielle Vermögenswert abgeht oder eine Wertminderung festgestellt wird. Im Falle einer Wertminderung wird der kumulierte Netto-Verlust aus dem Eigenkapital entfernt und im Ergebnis ausgewiesen.
Die Bilanzierung von finanziellen Vermögenswerten erfolgt grundsätzlich zum Erfüllungstag. Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Mittelzuflüsse aus dem Vermögenswert ausgelaufen oder im Wesentlichen alle Risiken und Chancen übertragen worden sind. Die Ausbuchung erfolgt zum Erfüllungstag.
Vorräte
Gemäß IAS 2 werden Vorräte zu durchschnittlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten werden neben den Einzelkosten auch fertigungsbezogene Material- und Fertigungsgemeinkosten einbezogen. Hierzu gehören die fertigungsbedingten Abschreibungen, anteilige fertigungsbezogene Verwaltungskosten sowie anteilige fertigungsbezogene Kosten des sozialen Bereichs. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Soweit erforderlich werden Abschläge auf niedrigere realisierbare Nettoveräußerungswerte vorgenommen. Sofern die Gründe, die zu einer Abwertung der Vorräte in der Vergangenheit geführt haben, nicht länger bestehen, wird eine Wertaufholung vorgenommen.
Sonstige Vermögenswerte
Sonstige Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung angemessener Abschläge für alle erkennbaren Einzelrisiken bewertet.
Flüssige Mittel
Die als flüssige Mittel ausgewiesenen Zahlungsmittelbestände umfassen Barmittel und Sichteinlagen bei Kreditinstituten.
Finanzielle Schulden
Die Finanziellen Schulden werden bei der erstmaligen Erfassung mit den Anschaffungskosten angesetzt, die dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung entsprechen. Hierbei werden auch die Transaktionskosten berücksichtigt. In der Folge werden die Verbindlichkeiten mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten entsprechen den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Rückzahlungen, Emissionskosten und der Amortisation eines Agios oder Disagios.
Rückstellungen für Pensionen
Die betriebliche Altersversorgung im HYMER-Konzern ist auf der Basis von leistungsorientierten Zusagen geregelt. Die Pensionsrückstellungen für die leistungsorientierten Zusagen werden gemäß IAS 19 auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung des Gehalts- und Rententrends sowie der Fluktuation berechnet. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden unter Anwendung des Wahlrechts der vorzeitigen Anwendung des IAS 19 (2004) erfolgsneutral nach Berücksichtigung latenter Steuern im Eigenkapital erfasst. Die Aufwendungen für die im Berichtsjahr erdienten Pensionsansprüche werden unter den Personalaufwendungen ausgewiesen. Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsverpflichtungen werden im Finanzergebnis ausgewiesen.
Analog werden die Zinseffekte anderer langfristig fälliger Leistungen an Arbeitnehmer im Finanzergebnis ausgewiesen. Pensionsverpflichtungen werden grundsätzlich als langfristig angesehen.
Sonstige Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen werden gebildet, sofern gegenüber Dritten eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis besteht. Deren Höhe muss zuverlässig geschätzt werden können und sie muss eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich zu einem Abfluss zukünftiger Ressourcen führen. Rückstellungen werden nur für rechtliche und faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten gebildet.
Langfristige Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden unter Zugrundelegung der entsprechenden Zinssätze auf den Bilanzstichtag abgezinst, sofern der Zinseffekt wesentlich ist.
Soweit die Möglichkeit eines Mittelabflusses nicht überwiegend wahrscheinlich, jedoch auch nicht unwahrscheinlich ist (Eventualschulden), erfolgt statt eines bilanziellen Ausweises unter den Rückstellungen eine Beschreibung im Konzernanhang.
Latente Steuern
Aktive und passive latente Steuern werden entsprechend IAS 12 unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode auf temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen und den IFRS-bilanziellen Wertansätzen gebildet, soweit sich nicht aufgrund von Ausnahmeregelungen (z. B. IAS 12.15, 12.24) etwas anderes ergibt.
Die aktiven latenten Steuern umfassen auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge und Steuergutschriften in Folgejahren ergeben. Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwartet werden. Aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen sowie auf steuerliche Verlustvorträge werden nur angesetzt, wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass die daraus resultierenden Steuerminderungen in Zukunft tatsächlich eintreten werden. Der Buchwert der aktiven latenten Steuern wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.
Passive latente Steuern auf temporäre Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochtergesellschaften stehen, werden nicht angesetzt, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden. Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden ebenfalls direkt im Eigenkapital und nicht in der Gewinnund Verlustrechnung erfasst.
Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjektes beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden.
Tatsächliche Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden
Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und für frühere Perioden werden mit dem Betrag bewertet, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der Berechnung der Beträge werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die am Bilanzstichtag gelten oder in Kürze gelten werden.
Annahmen und Schätzungen
Im Konzernabschluss müssen Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, die Auswirkungen auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten haben.
Die Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Werthaltigkeitstests für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen, die konzerneinheitliche Festlegung von Nutzungsdauern, die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen sowie den Ansatz aktiver latenter Steuern. Im Zusammenhang mit der Bewertung von Rückstellungen ist hierbei insbesondere die Gewährleistungsrückstellung zu nennen. Weitere Annahmen und Schätzungen betreffen die Einzelwertberichtigungen auf Forderungen. Die Buchwerte der zugrunde liegenden Forderungen betragen T€ 98.205 (Vj. T€ 103.569). Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses unterlagen die zu Grunde gelegten Ermessensentscheidungen und Schätzungen keinen bedeutenden Risiken, so dass im folgenden Geschäftsjahr nicht von einer wesentlichen Anpassung der in der Konzernbilanz ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden auszugehen ist.
IFRS-Umstellung
Die Aufstellung des Konzernabschlusses der HYMER Aktiengesellschaft zum 31. August 2006 erfolgt auf der Grundlage der in IFRS 1 festgelegten Vorschriften zur erstmaligen Anwendung der IFRS. Für alle Unternehmenserwerbe, die vor dem 1. September 2004 durchgeführt wurden, wird die Erleichterung gemäß IFRS 1.15 in Anspruch genommen. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss erfolgt dementsprechend auf der Basis der im HGB-Konzernabschluss zum 31. August 2004 angewendeten Methoden. Im Hinblick auf die Pensionsrückstellungen wurde die Erleichterung des IFRS 1.20 in Anspruch genommen.
Die Abweichungen, die sich aus der Erstanwendung der IFRS-Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften im Vergleich zum HGB ergeben, wurden im Eigenkapital erfasst. Aus der erstmaligen Anwendung der IFRS ergeben sich folgende Veränderungen im Eigenkapital des Konzernabschlusses der HYMER Aktiengesellschaft:

Bewertung des Anlagevermögens inklusive der Aktivierung von Entwicklungskosten und selbst erstellter Software Die Anpassungen resultieren im Wesentlichen aus der Aktivierung von Entwicklungskosten sowie der retrospektiv vorgenommenen Neubewertung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen anhand von konzernweit einheitlichen Nutzungsdauern. Die Abschreibungen nach IFRS erfolgen grundsätzlich linear, während im HGB-Konzernabschluss bestimmte Vermögenswerte einer degressiven Abschreibung unterlagen.
Vorratsbewertung
Nach IAS 2 erfolgt die Bewertung der Vorräte auf der Basis eines produktionsbezogenen Vollkostenansatzes, der im Unterschied zur HGB-Bewertung auch zurechenbare produktionsbezogene Verwaltungsgemeinkosten enthält. Im Gegensatz zu HGB werden nach IFRS keine pauschalen Reichweitenabschläge für Roh-, Hilfsund Betriebsstoffe sowie für Fertigerzeugnisse angesetzt.
Marktbewertung von Derivaten
Die im Konzernabschluss ausgewiesenen derivativen Finanzinstrumente betreffen ganz überwiegend Zinssicherungsgeschäfte im Zusammenhang mit Bankdarlehen. Im handelsrechtlichen Konzernabschluss waren die Grundsätze für die Bildung von Bewertungseinheiten von Grund- und Sicherungsgeschäften anwendbar. Im IFRS-Abschluss sind die restriktiven Voraussetzungen des IAS 39 für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nicht gegeben. Die Sicherungsinstrumente wurden daher mit den beizulegenden Zeitwerten angesetzt.
Umbewertung von Pensionsverpflichtungen
Der Ansatz der Rückstellungen für Pensionen erfolgt gemäß IAS 19 nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren. Danach werden, im Gegensatz zu dem nach HGB-Grundsätzen angewandten Teilwertverfahren, für die Bewertung der Rückstellungen auch zukünftig zu erwartende Steigerungen von Renten, Löhnen und Gehältern berücksichtigt. Für die Ermittlung des IFRS-Eröffnungsbilanzwertes der Rückstellungen für Pensionen wird ein Abzinsungssatz in Höhe von 4,5 % (gegenüber 6 % für die HGB-Bewertung) zu Grunde gelegt. Zum 31. August 2005 kam ein Zinssatz von 4,1 % zur Anwendung (HGB wiederum 6 %).
Nichtansatz von Aufwandsrückstellungen;
Abzinsung langfristiger Rückstellungen Rückstellungen werden nach IAS 37 nur bei Bestehen von Außenverpflichtungen angesetzt. Im HGB-Konzernabschluss zulässige Aufwandsrückstellungen, insbesondere für unterlassene Instandhaltung, werden im IFRS-Konzernabschluss nicht angesetzt. Nach IFRS sind langfristige Rückstellungen abzuzinsen.
Abgrenzung latenter Steuer
Nach IAS 12 werden auf alle temporären Unterschiede zwischen den Wertansätzen der Vermögenswerte und Schulden in der IFRS-Bilanz und deren steuerlichen Wertansätzen sowohl aktive als auch passive latente Steuern erfasst.
Sonstige Bewertungsunterschiede
Im Gegensatz zum HGB-Konzernabschluss werden keine Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebildet. Die Eigenkapitalauswirkung beträgt zum 1. September 2004 T€ 835 und zum 31. August 2005 T€ 1.049. Die sonstigen Umbewertungen auf der Passivseite betreffen insbesondere die Stichtagsbewertung von Fremdwährungsschulden. Die hieraus resultierende Eigenkapitalauswirkung beträgt zum 1. September 2004 T€ -372 und zum 31. August 2005 T€ -422.
Effekte der IFRS-Umstellung auf die Kapitalflussrechnung
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit wird nach IFRS wie bisher entsprechend DRS Nr. 2 nach der indirekten Methode ermittelt. Die Cashflows aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden, ebenfalls wie unter DRS Nr. 2, direkt ermittelt. Es ergeben sich folgende Darstellungsänderungen: Die Ableitung der Kapitalflussrechnung knüpft nach IFRS nicht mehr an das Konzern-Jahresergebnis, sondern an das Ergebnis vor Ertragsteuern an. Die saldierten gezahlten und erstatteten Ertragsteuern werden als Mittelabfluss bzw. Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit ausgewiesen. Gezahlte und erhaltene Zinsen werden wie nach DRS Nr. 2 nachrichtlich angegeben.
Die wertmäßigen Veränderungen innerhalb der Kapitalflussrechnung ergaben sich insbesondere aus einer unterschiedlichen Zuordnung finanzieller Vermögenswerte in der Kapitalflussrechnung nach IFRS im Vergleich zu HGB. Dies führte in der IFRS-Kapitalflussrechnung zu einem höheren Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (IFRS: T€ -639; HGB: T€ -7.752) und zu einem entsprechend niedrigeren Cashflow aus der Investitionstätigkeit.
Erläuterungen zur Konzern-Gewinn und Verlustrechnung




In Deutschland gilt ein Körperschaftsteuersatz von 25 %. Unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen Gewerbesteuer-Hebesatzes von 377 % sowie des Solidaritätszuschlags von 5,5 % ermittelt sich für inländische Unternehmen ein Ertragsteuersatz von 38 % (Vorjahr 38 %). Dieser Ertragsteuersatz wird als anzuwendender Steuersatz für die steuerliche Überleitungsrechnung verwendet. Die im Geschäftsjahr im Ausland gültigen nominalen Ertragsteuersätze liegen zwischen 33 % (Vorjahr 33 %) und 38 % (Vorjahr 38 %).
Der Ertragsteueraufwand enthält keine Aufwendungen und Erträge, die auf Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beruhen. Der Bestand an aktiven und passiven latenten Steuern zum 31. August 2006 nach ihrer Herkunft ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung:

Aus der Berücksichtigung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste im Eigenkapital nach IAS 19 resultieren erfolgsneutral gebildete passive latente Steuern in Höhe von T€ 48 (Vj. T€ 157 aktive latente Steuern).
Darüber hinaus wurden alle Veränderungen erfolgswirksam erfasst. Bezüglich der Bewertung aktiver latenter Steuern wurde die erwartete künftige Geschäftsentwicklung zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses auf der Basis der Unternehmensplanung für die folgenden drei Geschäftsjahre zu Grunde gelegt.
Der Steueraufwand aus einer Abwertung latenter Steuern in Fällen, in denen es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichender zu versteuernder Gewinn zur Verfügung stehen wird, um den Nutzen des latenten Steueranspruchs entweder zum Teil oder insgesamt zu verwenden, beträgt T€ 123 (Vj. T€ 0).
Überleitung vom erwarteten zum tatsächlich ausgewiesenen Ertragsteueraufwand:

Aus der Ausschüttung der vorgeschlagenen Dividende der HYMER Aktiengesellschaft ergeben sich keine ertragsteuerlichen Auswirkungen auf den HYMER-Konzern.
9. Sonstige Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die im Jahr 2005/06 in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen für Forschung und Entwicklung betragen T€ 4.885 (Vj. T€ 4.767).
9. Ergebnis je Aktie
Das Ergebnis je Aktie ist gemäß IAS 33 aus dem Ergebnisanteil der Aktionäre der HYMER AG (T€ 26.899, Vj. T€ 29.854) und der Zahl der im Jahresdurchschnitt im Umlauf befindlichen Aktien (jeweils 4.000.000 Stück) ermittelt. Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ist identisch mit dem verwässerten Ergebnis je Aktie.
Erläuterungen zur Konzernbilanz
1. Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten der immateriellen Vermögenswerte und des Sachanlagevermögens ist im Anlagespiegel nachfolgend dargestellt. Die immateriellen Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen aktivierte Entwicklungskosten sowie entgeltlich erworbene EDV-Software. Die Restnutzungsdauern der immateriellen Vermögenswerte betragen bis zu fünf Jahre. Das Sachanlagevermögen enthält keine geleasten Vermögenswerte, da die im HYMER-Konzern vorhandenen Leasingverhältnisse nicht als Finanzierungsleasing zu werten sind. Von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Sachanlagevermögens wurden keine Zuschüsse und Zulagen abgesetzt.


2. Anteile an assoziierten Unternehmen
Unter den Anteilen an assoziierten Unternehmen wird die nach der Equity-Methode bewertete Beteiligung von 44,6 % an der EXPOCAMP Freizeit und Caravaning Center Wertheim GmbH, Bad Waldsee, ausgewiesen.
Das assoziierte Unternehmen hat Vermögenswerte in Höhe von T€ 20.969 (Vj. T€ 3.965). Die Summe der Schulden beträgt T€ 17.222 (Vj. T€ 340). Im Geschäftsjahr 2005/06 weist die Gesellschaft Erträge in Höhe von T€ 2.480 (Vj. T€ 3) und Aufwendungen von T€ 2.359 (Vj. T€ 146) aus. Im Jahresdurchschnitt wurden 17 (Vj. 1) Mitarbeiter beschäftigt.
Die EXPOCAMP Freizeit und Caravaning Center Wertheim GmbH dient in neuen Baulichkeiten dem gemeinsamen Vertrieb für die Marken HYMER, Bürstner, LAIKA, Niesmann+Bischoff, Movera sowie Dethleffs, LMC und TEC.
3. Langfristige finanzielle Vermögenswerte


7. Sonstige kurzfristige Vermögenswerte

8. Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital der HYMER Aktiengesellschaft ist seit dem Stichtag der IFRSEröffnungsbilanz unverändert. Es beträgt zum 31. August 2006 12.000.000,00 Euro und ist in 4.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien) eingeteilt.
Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 07. März 2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt € 6.000.000,00 durch Ausgabe neuer stimmberechtigter, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Die Kapitalerhöhungen können gegen Bar- und/oder Sacheinlagen erfolgen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für folgende Fälle auszuschließen: für die aufgrund des Bezugsverhältnisses entstehenden Spitzenbeträge; für eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen, wenn der Erwerb des Unternehmens oder der Beteiligung im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt. Der Vorstand ist weiter ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnberechtigung zu bestimmen sowie die weiteren Einzelheiten einer Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den Ausgabebetrag und das für die neuen Aktien zu leistende Entgelt festzusetzen sowie die Einräumung des Bezugsrechts im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 5 AktG festzusetzen.
Der HYMER Aktiengesellschaft wurde am 1. April 2002 gemäß § 41 Abs. 3 i.V.m § 25 WpHG schriftlich mitgeteilt, dass Herr Erwin Hymer, Bad Waldsee, 77,4 % der Stimmrechte hält. Die HYMER Aktiengesellschaft hat dies gemäß § 41 Abs. 3 in Verbindung mit § 25 WpHG zeitnah veröffentlicht. Der Stimmrechtsanteil von Herrn Hymer beträgt 77,3 %.
Im November 2006 veröffentlichte die HYMER AG die Mitteilung, dass am 25. April 2006 der Stimmrechtsanteil der FINANCIÈRE DE L’ECHIQUIER, Paris/Frankreich, die Schwelle von 5 % überschritten hat und nunmehr 5,028 % beträgt.
9. Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage enthält die Aufgelder aus der Ausgabe von Aktien. Sie unterliegt den Restriktionen des § 150 AktG.
10. Gewinnrücklagen
Die Gewinnrücklagen setzen sich aus dem erwirtschafteten Konzern-Eigenkapital und dem übrigen kumulierten Eigenkapital zusammen. Im erwirtschafteten Konzern-Eigenkapital erfolgte außerdem die Verrechnung der Bewertungsunterschiede aus der erstmaligen Anwendung der IFRS sowie die Berücksichtigung aktiver und passiver Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung der vor dem 1. September 2004 erstkonsolidierten Tochterunternehmen.
Das übrige kumulierte Eigenkapital betrifft ausschließlich die nach IAS 19 erfolgsneutral erfassten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus leistungsorientierten Pensionszusagen und ähnlichen Verpflichtungen.
11. Dividende
Als Dividende für das Geschäftsjahr 2005/06 werden bei der HYMER Aktiengesellschaft € 5.280.000,00 vorgeschlagen. Dies entspricht € 1,32 je Stückaktie für 4.000.000 dividendenberechtigte Stückaktien.
12. Langfristige finanzielle Schulden

Die Bankschulden betreffen überwiegend Euro- und CHF-Verbindlichkeiten der HYMER Aktiengesellschaft. Die in CHF nominierten Schulden belaufen sich auf T€ 3.951 (Vj. T€ 5.039). Die Verzinsung orientiert sich grundsätzlich am 3 Monats-Euribor zuzüglich eines Zinsaufschlags. Das Zinsrisiko wird über Zinsfestschreibungen und derivative Finanzinstrumente, z. B. Zins-Swaps, abgesichert.
Die Tilgung der bestehenden Darlehensverträge erfolgt innerhalb der nächsten 4-7 Jahre. Die Schuldscheindarlehen sind bis zum Jahr 2010 in Raten zu tilgen. Der in den zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag fällige Anteil wird bei den kurzfristigen finanziellen Schulden ausgewiesen. Als Sicherheiten dienen Grundschulden in Höhe von T€ 35.636 (Vj. T€ 35.924).
13. Rückstellungen für Pensionen
Die Pensionsrückstellungen betreffen die Verpflichtungen aus Anwartschaften und aus laufenden Leistungen an berechtigte und ehemalige Mitarbeiter des HYMER-Konzerns sowie deren Hinterbliebene. Je nach rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes bestehen dabei unterschiedliche Systeme der Alterssicherung, die in der Regel auf Beschäftigungsdauer und Vergütung der Mitarbeiter basieren.
Die betriebliche Altersversorgung erfolgt im Konzern auf der Grundlage leistungsorientierter Versorgungspläne. Beitragsorientierte Versorgungssysteme bestehen mit Ausnahme der gesetzlichen Rentenversicherung nicht.
Bei leistungsorientierten Versorgungsplänen besteht die Verpflichtung des Unternehmens darin, die zugesagten Leistungen an aktive und frühere Mitarbeiter zu erfüllen. Die Versorgungszusagen der HYMER Aktiengesellschaft sowie der Tochterunternehmen sind rückstellungsfinanziert. Fondsfinanzierte Versorgungszusagen sowie Planvermögen bestehen nicht. Die Höhe der Pensionsverpflichtung (Anwartschaftsbarwert der Versorgungszusagen) wurde nach versicherungsmathematischen Methoden berechnet, für die Schätzungen notwendig sind. Neben Annahmen zur Lebenserwartung sind hierbei folgende Prämissen bedeutsam:

Der Lohn- und Gehaltstrend umfasst erwartete zukünftige Lohn- und Gehaltssteigerungen, die unter anderem in Abhängigkeit von der Inflation und der wirtschaftlichen Situation des HYMER-Konzerns jährlich abgeschätzt werden.
Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste werden unter vorzeitiger Inanspruchnahme des Wahlrechts nach IAS 19 erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Ursache solcher Gewinne und Verluste können unter anderem Änderungen der Berechnungsparameter, insbesondere des Abzinsungsfaktors, und Schätzungsänderungen bezüglich des Risikoverlaufes der Pensionsverpflichtungen sein. Der Bilanzausweis der Rückstellungen für Pensionen entspricht dem Barwert der rückstellungsfinanzierten Versorgungsansprüche.
Die aus den leistungsorientierten Versorgungssystemen resultierenden und in der Konzern-Gewinnund Verlustrechnung als Personalaufwand berücksichtigten Aufwendungen lassen sich wie folgt aufteilen:

Zum 1. September 2004 betrug die Pensionsverpflichtung T€ 7.227. Der im Geschäftsjahr 2006/07 nach bestmöglicher Schätzung anfallende Pensionsaufwand (ohne Aufzinsung) beträgt T€ 735.
14. Sonstige langfristige Rückstellungen

Die Rückstellungen für Verpflichtungen im Absatzbereich betreffen im Wesentlichen die Vorsorge für Garantie- und Produkthaftungsverpflichtungen. Darüber hinaus wurde die Rückstellung für die Rücknahmeverpflichtung von Altfahrzeugen dem Absatzbereich zugeordnet.
Für zukünftige interne und externe Aufwendungen aus Garantieverpflichtungen werden für bereits fakturierte Lieferungen und Leistungen anhand von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit Rückstellungen gebildet. Die Ermittlung der Garantierückstellung unterliegt Annahmen und Schätzungen, die sich auf die Zeitspanne zwischen Auslieferung und Aufwandsanfall sowie auf die Höhe der künftigen Belastungen beziehen. Hinsichtlich der Garantie- und Produkthaftungsverpflichtungen erfolgt die Inanspruchnahme des Konzerns schwerpunktmäßig innerhalb einer zweijährigen Gewährleistungsfrist. Den Zeitraum, innerhalb dessen eine Rücknahmeverpflichtung für Altfahrzeuge zum Tragen kommt, schätzen wir auf bis zu 20 Jahre.
Die Rückstellungen aus dem Personalbereich enthalten überwiegend Verpflichtungen für Altersteilzeitarbeitsverhältnisse. Sie haben eine Laufzeit von bis zu sechs Jahren nach dem Bilanzstichtag.
15. Kurzfristige finanzielle Schulden

Unter den kurzfristigen Bankschulden werden die im folgenden Geschäftsjahr fälligen Tilgungsverpflichtungen der langfristigen Darlehen ausgewiesen. Im Übrigen werden in dieser Position die Verbindlichkeiten aus der kurzfristigen Finanzierung erfasst.
16. Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten

17. Sonstige kurzfristige Rückstellungen

Die Rückstellungen für Verpflichtungen im Absatzbereich betreffen im Wesentlichen die kurzfristigen Anteile der Vorsorge für Garantie- und Produkthaftungsverpflichtungen. Darüber hinaus wurde die Rückstellung für die Rücknahmeverpflichtung von Altfahrzeugen dem Absatzbereich zugeordnet. Die Rückstellungen aus dem Personalbereich enthalten kurzfristige Verpflichtungen aus Altersteilzeitarbeitsverhältnissen.
Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung
Die Konzern-Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich der Finanzmittelfonds des HYMER-Konzerns durch Mittelzu- und -abflüsse im Laufe des Geschäftsjahres verändert hat. Entsprechend IAS 7 wird zwischen Zahlungsströmen aus laufender Geschäftstätigkeit sowie aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden.
Der in der Kapitalflussrechnung betrachtete Finanzmittelfond umfasst alle in der Konzernbilanz ausgewiesenen flüssigen Mittel, d. h. Kassenbestände, Schecks und Guthaben bei Kreditinstituten, soweit sie innerhalb von drei Monaten verfügbar sind. Verfügungsbeschränkungen hinsichtlich der flüssigen Mittel bestehen nicht.
Die Cashflows aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden zahlungsbezogen, also direkt ermittelt. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit wird demgegenüber ausgehend vom Ergebnis vor Ertragsteuern indirekt abgeleitet. Im Rahmen der indirekten Ermittlung werden die berücksichtigten Veränderungen von Bilanzpositionen im Zusammenhang mit der laufenden Geschäftstätigkeit um Effekte aus Änderungen des Konsolidierungskreises bereinigt. Die Veränderungen der betreffenden Bilanzpositionen können daher nicht immer mit den entsprechenden Werten auf der Grundlage der veröffentlichten Konzernbilanz abgestimmt werden.
Sonstige Angaben
1. Eventualverbindlichkeiten
Für die nachfolgenden, zu Nominalwerten angesetzten Eventualverbindlichkeiten wurden keine Rückstellungen gebildet, weil die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme als gering eingeschätzt wird.

Die HYMER Aktiengesellschaft hat für Verbindlichkeiten der CAPRON GmbH eine Bürgschaft im Nominalbetrag von bis zu 5.000 T€ übernommen.
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Neben Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen, insbesondere aus Miet- und Leasingverträgen, aus begonnenen Investitionsvorhaben und Beschaffungsverträgen.

Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um die neuen Montagehallen und deren Produktions- und Betriebseinrichtungen an den Standorten Bad Waldsee und Neustadt.
3. Rechtsstreitigkeiten
Die HYMER Aktiengesellschaft oder eine ihrer Konzerngesellschaften sind nicht an laufenden oder absehbaren Gerichts- oder Schiedsverfahren beteiligt, die einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des HYMER-Konzerns haben könnten oder innerhalb der letzten zwei Jahre gehabt haben. Für wahrscheinliche finanzielle Belastungen aus anderen Gerichts- und Schiedsverfahren wurden in angemessener Höhe Rückstellungen gebildet.
4. Segmentberichterstattung
Die interne Organisations- und Führungsstruktur sowie die interne Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat bilden die Grundlage des primären Segmentberichtsformats des HYMER-Konzerns. Dabei werden Markenfelder und der Bereich Freizeitartikel unterschieden. Durch die Segmentierung sollen Ertragskraft und Erfolgsaussichten sowie Chancen und Risiken der verschiedenartigen Geschäftsfelder des Konzerns transparent gemacht werden.
Das Geschäft des Segments „Movera“ besteht im Handel mit Freizeitartikeln und Campingzubehör. Die übrigen Segmente fertigen Reisemobile und Caravans.
Der Bereich „Sonstige“ enthält Restposten sowie insbesondere die bereichsübergreifenden Konsolidierungs- und Überleitungsposten.
Das sekundäre Berichtsformat richtet sich nach geografischen Gesichtspunkten. Für die Segmentinformationen nach Regionen werden die Umsatzerlöse nach dem Sitz der Kunden, die Investitionen und das Segmentvermögen dagegen nach dem Sitz der Gesellschaften bestimmt.

Die Segmentaktiva enthalten sämtliche Vermögensgegenstände, die zur Erwirtschaftung des operativen Ergebnisses des Segments eingesetzt werden, und beinhalten hauptsächlich Sachanlagen, Vorräte und Forderungen. Als Segmentverbindlichkeiten sind die Verpflichtungen aus dem operativen Geschäft ausgewiesen, neben den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind dies vor allem sonstige Rückstellungen und Pensionsrückstellungen. Die Investitionen und Abschreibungen beziehen sich auf die Segmentaktiva.

5. Finanzinstrumente
Risikomanagement
Der HYMER-Konzern ist im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeit insbesondere Zinsrisiken im Finanzierungsbereich ausgesetzt. Nennenswerte Währungsrisiken bestehen ebenfalls nur im Finanzierungsbereich.
Ziel des Risikomanagementsystems ist die Absicherung gegen nachteilige Folgen für die finanzielle Leistungsfähigkeit des Konzerns. Dabei werden marktübliche Instrumente eingesetzt. Einheitliche Konzernrichtlinien regeln die Abwicklung der Geschäfte sowie die Funktionstrennung von Handel, Abwicklung und Kontrolle. Der Einsatz derivativer Finanzinstrumente erfolgt derzeit ausschließlich bei Banken. Dem Vorstand und dem Aufsichtsrat wird regelmäßig über die Zinsrisikopositionen des HYMER-Konzerns berichtet.
Zinsänderungsrisiko
Zur Finanzierung des Konzerns geht HYMER Kreditvereinbarungen mit teilweise variablen Zinssätzen ein. Dabei sollen Chancen zur Reduzierung der Finanzierungskosten im Falle sinkender Fremdkapitalzinsen genutzt werden. Der HYMER-Konzern unterliegt somit einem zinsbedingten Cashflow-Risiko. Zur Absicherung von Risiken aus Zinsänderungen auf bestehende Darlehen existieren Zinssicherungsgeschäfte. Das Zinsänderungsrisiko wird fallweise abgesichert. Volumen und Laufzeiten der Sicherungsinstrumente entsprechen der Tilgungsstruktur der Darlehen. Zum Bilanzstichtag bestanden Zinsswaps in Euro und in Schweizer Franken. Die aufgeführten Marktwerte entsprechen den Preisen, zu denen fremde Dritte die Rechte oder Pflichten aus den derivativen Finanzinstrumenten übernehmen würden.
Währungsrisiko
Dem Währungsrisiko unterliegen alle künftigen Zahlungsströme, die nicht in der Bilanzwährung der jeweiligen Konzerngesellschaft abgewickelt werden. Aufgrund der schwerpunktmäßigen Tätigkeit des HYMER-Konzerns auf den Märken des Euro-Raums bestehen bei den Zahlungsströmen im Beschaffungs- und Absatzbereich keine wesentlichen Währungsrisiken. Ein Währungsrisiko ergibt sich im Rahmen einer in Schweizer Franken nominierten Darlehensverbindlichkeit der HYMER Aktiengesellschaft.
Ausfallrisiko
Kunden, die mit dem Konzern wesentliche Geschäfte auf Kreditbasis abschließen möchten, werden einer Bonitätsprüfung unterzogen. Die Forderungsbestände aus Lieferungen und Leistungen werden laufend überwacht. Der HYMER-Konzern finanziert verschiedene Händler durch die Gewährung längerfristiger Zahlungsziele. Zur Absicherung des Ausfallrisikos werden die zur Zulassung erforderlichen Dokumente bis zur Begleichung der Forderungen in Verwahrung gehalten. Mitarbeiter des HYMER-Konzerns führen darüber hinaus regelmäßig Bestandskontrollen bei den Händlern durch. Zur Reduzierung des Ausfallrisikos werden sämtliche Finanzgeschäfte nur mit Banken erstklassiger Bonität im Rahmen festgelegter Limits getätigt.
Aus den sonstigen finanziellen Vermögenswerten des Konzerns, die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, finanzielle Vermögenswerte und derivative Finanzinstrumente umfassen, besteht bei Ausfall des Kontrahenten ein maximales Ausfallrisiko in Höhe des Buchwertes der entsprechenden Instrumente.
Beizulegende Zeitwerte
Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der in der Konzernbilanz ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte und Schulden erfolgt grundsätzlich unter Bezugnahme auf Marktpreise. Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen kurz- und langfristigen Wertpapiere sind in voller Höhe zu Marktpreisen angesetzt.
Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Zinsswapkontrakten erfolgt unter Anwendung anerkannter mathematischer Verfahren auf der Basis der zum Berechnungszeitpunkt vorliegenden Marktdaten.
Die Buchwerte der kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte und Schulden approximieren auf Grund der kurzen Laufzeiten die Zeitwerte. Da die beizulegenden Zeitwerte für die Anteile an Beteiligungen nicht mit vertretbarem Aufwand zuverlässig ermittelt werden können, erfolgt der Ansatz zu Anschaffungskosten. Langfristige finanzielle Vermögenswerte und Schulden sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der dem beizulegenden Zeitwert auf Grund marktgerechter Verzinsung entspricht.
Derivative Finanzinstrumente
Die Nominalbeträge der derivativen Finanzinstrumente entsprechen den Kauf- oder Verkaufsbeträgen bzw. den Kontraktwerten der gesicherten Grundgeschäfte. Die Nominalbeträge, die den Buchwerten entsprechenden Marktwerte und deren Aufteilung nach Fristigkeiten ergeben sich aus der nachfolgenden Darstellung:

Die Marktwerte der derivativen Finanzinstrumente berücksichtigen keine gegenläufigen Wertentwicklungen aus Grundgeschäften. Sie entsprechen ferner nicht notwendigerweise den Beträgen, die zukünftig unter aktuellen Marktbedingungen erzielt werden. Das Risikomanagement der derivativen Finanzinstrumente erfolgt auf der Grundlage der Marktwerte.
Wertminderungen
Auf die einzelnen Klassen von finanziellen Vermögenswerten entfallen folgende Abwertungen aufgrund von Wertminderungen:

Bei den Wertminderungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich um die Einzelwertberichtigungen. Die Aufwendungen für die Erhöhung der Wertberichtigungen auf Forderungen betragen T€ 271 (Vj. T€ 200).
6. Zuwendungen der öffentlichen Hand
Die vereinnahmten Zuwendungen der öffentlichen Hand betreffen ausschließlich Ertragszuschüsse aus Altersteilzeitarbeitsverhältnissen.
7. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Bis Freigabe des Konzernabschlusses durch den Vorstand ergaben sich keine Ereignisse oder Entwicklungen, die zu einer wesentlichen Änderung des Ausweises oder Wertansatzes der einzelnen Vermögenswerte und Schuldenposten zum 31. August 2006 geführt hätten.
8. Honorare der Abschlussprüfer
Für den von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer der HYMER Aktiengesellschaft wurden folgende Honorare im Konzernaufwand erfasst:
9. Beziehungen zu nahe stehenden Personen
Nach IAS 24 müssen Personen oder Unternehmen, die vom berichtenden Unternehmen beeinflusst werden bzw. die auf das Unternehmen Einfluss nehmen können, angegeben werden, soweit sie nicht bereits als konsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen wurden. Als nahe stehende Personen des HYMER-Konzerns kommen grundsätzlich Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie die Unternehmen in Betracht, an denen die HYMER Aktiengesellschaft beteiligt ist. Hierunter fallen zusätzlich die von Herrn Erwin Hymer unmittelbar oder mittelbar beherrschten Gesellschaften außerhalb der HYMER Gruppe. Die Festlegung der Verrechnungspreise für gruppeninterne Umsätze und Leistungen erfolgt marktorientiert. Die HYMER Aktiengesellschaft hat nach den Umständen, die im Zeitpunkt der Vornahme der Rechtsgeschäfte bekannt waren, eine angemessene Gegenleistung erhalten. Wie im Vorjahr waren in der Berichtsperiode keine Forderungen gegen nahe stehende Personen zweifelhaft oder uneinbringlich.
Beziehungen der HYMER-Konzerngesellschaften mit Beteiligungsunternehmen
Bachem Werk GmbH, Bad Waldsee:
Für die Anmietung von zwei Gebäuden wurden der HYMER Aktiengesellschaft insgesamt T€ 13 (Vj. T€ 13) in Rechnung gestellt. Ein Ausgleich dieser Forderungen erfolgte nicht, der Betrag wurde der HYMER Aktiengesellschaft monatlich als Darlehen zur Verfügung gestellt. Dieses hat zum Geschäftsjahresende einen Stand von T€ 88 (Vj. T€ 75). Der hierfür angefallene Zinsaufwand bei der HYMER Aktiengesellschaft beträgt T€ 4 (Vj. T€ 4).
HYMER-ERIBA GmbH, Bad Waldsee:
Von der HYMER-ERIBA GmbH wurden T€ 312 (Vj. T€ 282) als Vergütung für die Geschäftsbesorgung berechnet. Im Gegenzug wurden von der HYMER Aktiengesellschaft T€ 297 (Vj. T€ 267) Verwaltungskostenumlage fakturiert.
Niesmann+Bischoff GmbH, Bad Waldsee:
Im Rahmen des Ergebnisabführungsvertrags vom 25. März 1997 wurden T€ 10 (Vj. T€ 10) an die HYMER Aktiengesellschaft abgeführt. Danach ergibt sich eine Verbindlichkeit der HYMER Aktiengesellschaft gegenüber der Niesmann+Bischoff GmbH in Höhe von T€ 52 (Vj. T€ 52).
Eriba-Hymer Nederland B.V., Hardinxveld-Giessendam, Niederlande:Von der Eriba-Hymer Nederland B.V. wurden der HYMER Aktiengesellschaft T€ 537 (Vj. T€ 648) Verkaufsprovisionen, T€ 151 (Vj. T€ 59) sonstige Kosten und T€ 2 (Vj. T€ 2) Ersatzteillieferungen in Rechnung gestellt. Die HYMER Aktiengesellschaft hat an die Eriba-Hymer Nederland B.V. insgesamt T€ 98 (Vj. T€ 61) fakturiert.
Hymermobil S.A.R.L., Cernay, Frankreich:
An die Hymermobil S.A.R.L. wurde im Berichtsjahr keine (Vj. T€ 21) Verwaltungs-/Kostenumlage berechnet. Von der Hymermobil S.A.R.L. wurden T€ 1.269 (Vj. T€ 992) Verkaufsprovisionen und T€ 114 (Vj. T€ 7) Kosten berechnet. Die Darlehensverbindlichkeit gegenüber Hymermobil wurde zum Geschäftsjahresende komplett abgelöst, der hierfür angefallene Zinsaufwand beläuft sich auf T€ 10.
Beziehungen der HYMER Konzerngesellschaften mit assoziierten Unternehmen
EXPOCAMP Freizeit und Caravaning Center Wertheim GmbH, Bad Waldsee:
Mit der EXPOCAMP wurden Umsätze in Höhe von T€ 483 getätigt, davon T€ 420 für Fahrzeuglieferungen. Für das von der HYMER AG zur Verfügung gestellte und inzwischen zurückgezahlte Darlehen belief sich der Zinsertrag im Berichtsjahr auf T€ 8. Im Gegenzug wurden von der EXPOCAMP T€ 559 Miete für die Ausstellungsfläche berechnet, auf der die Fahrzeuge der Marken HYMER und Niesmann+Bischoff ausgestellt werden.
Beziehungen der HYMER-Konzerngesellschaften mit von Herrn Erwin Hymerund dessen Familienangehörigen beherrschten Unternehmen
CMC Caravan GmbH & Co. Beteiligungs KG, Bad Waldsee:
Für die Zurverfügungstellung eines PKW zur ausschließlichen Nutzung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Erwin Hymer, wurden der HYMER AG im Berichtsjahr insgesamt T€ 14 (Vj. T€ 14) pauschal berechnet. In Hinblick auf die erbrachten Fahrleistungen und die Übernahme sämtlicher mit der Nutzung des PKW verbundenen Kosten durch Herrn Erwin Hymer betrachten wir die Aufwandsentschädigung für angemessen. Im Berichtsjahr wurden T€ 4 (Vj. T€ 3) für Kostenumlagen an die CMC Caravan GmbH & Co. Beteiligungs KG berechnet.
Dethleffs GmbH & Co. KG, Isny:
Im Berichtsjahr wurden von der Dethleffs GmbH & Co. KG insgesamt T€ 96 (Vj. T€ 30) berechnet. Der HYMER-Konzern hat mit der Dethleffs GmbH & Co. KG folgende Erlöse erzielt:
Hymer Erbbaurecht Polch GbR, Bad Waldsee:
Die im Wege des Erbbaurechts errichteten Produktions- und Verwaltungsgebäude des Werkes Polch im Gewerbe- und Industriepark "Im Goll" wurden von der Hymer Erbbaurecht Polch GbR angemietet. Der Mietzins belief sich im Berichtsjahr auf insgesamt T€ 697 (Vj. T€ 697) zzgl. Umsatzsteuer und gesondert abzurechnender Nebenkosten. Die Höhe des Mietzinses basiert auf dem von einem Sachverständigen gutachterlich festgestellten Mietwert.
hymer idc GMBH+CO. KG, Pforzheim:
Im Berichtsjahr wurden von der hymer idc GMBH+CO. KG T€ 339 (Vj. T€ 586) für Entwicklungsprojekte an den HYMER-Konzern fakturiert. Vom HYMER-Konzern wurden insgesamt T€ 21 (Vj. T€ 5) sonstige Kosten weiterberechnet.
Hymer Leichtmetallbau GmbH & Co. KG, Wangen:
Mit der Hymer Leichmetallbau GmbH & Co. KG bestehen Lieferantenbeziehungen. Die Gesellschaft hat an den HYMER-Konzern - im Wettbewerb mit anderen Lieferanten - im Berichtsjahr Lieferungen im Gesamtumfang von T€ 1.206 (Vj. T€ 799) getätigt. Aufträge werden nur erteilt, wenn das Preis-/Leistungsverhältnis, welches sich im Markt bildet, dies zuläßt.
LMC Caravan GmbH & Co. KG, Sassenberg:
An die LMC Caravan GmbH & Co. KG wurden T€ 305 (Vj. T€ 308) berechnet. Es handelt sich hauptsächlich um verauslagte Kosten für gemeinsame EDV-Projekte wie PDM/ERP/IGS/Firewall.
TEC Caravan GmbH & Co. KG, Sassenberg:
An die TEC Caravan GmbH & Co. KG wurden T€ 28 (Vj. T€ 12) für verauslagte Kosten berechnet.
Beziehungen der HYMER Aktiengesellschaft mit ihren übrigen Organen
10. Erklärung zum Corporate Governance Codex
Die Erklärung des Vorstands zum Corporate Governance Kodex mit Erläuterungen zu den Abweichungen haben wir auf der Internet-Homepage der Gesellschaft (www.hymer.com) veröffentlicht.
11. Anteilsbesitz: Zum Konzern gehören folgende in- und ausländische Unternehmen:
12. Organe:
Der Aufsichtsrat
Dipl.-Ing. Erwin Hymer
Bad Waldsee
Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Gross
Gaienhofen
Dipl.-Kfm. Uwe Holy
Ermatingen (Schweiz)
Dipl.-Volkswirt Michael Horn
Weingarten (ab 8. März 2006)
Prof. Johann Tomforde
Sindelfingen (bis 8.März 2006)
Renate Steinhauser
Bad Waldsee (bis 8.März 2006)
Wilhelm Noppenberger
Bad Waldsee (bis 8. März 2006)
Brigitte Macleod
Bad Wurzach (ab 8. März 2006)
Andreas Post
Bad Waldsee (ab 8. März 2006)
Der Vorstand
Hans-Jürgen Burkert
Bad Waldsee
Dr. Reinhard Knüppel
Dortmund
Bad Waldsee, 5. Januar 2007
Der Vorstand
Hans-Jürgen Burkert
Dr. Reinhard Knüppel
Weitere Infos
Vollständiger Bericht
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Geschäftsbericht 2005/2006
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Vollständiger Bericht als Textversion
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Geschäftsbericht 2005/2006
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