Abschluss Konzern & AG

Bilanz zum 31. August 2005 Konzern


Anlagenspiegel HYMER Konzern (in Tausend EUR)


Bilanz zum 31. August 2005 Konzern


Anlagenspiegel HYMER Konzern (in Tausend EUR)


Gewinn- und Verlustrechnung 2004/05


Finanzwirtschaftliche Beurteilung

Die interne Organisations- und Managementstruktur sowie die interne Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat bildendie Grundlage zur Bestimmung des Segmentberichtformats des Konzerns. Dabei werden insbesondere Markenfelder undder Bereich Freizeitartikel unterschieden.
Die Segmentaktiva enthalten sämtliche Vermögensgegenstände, die zur Erwirtschaftung des operativen Ergebnisses desSegments eingesetzt werden, und beinhalten hauptsächlich Sachanlagen, Vorräte und Forderungen.Als Segmentverbindlichkeiten sind die Verpflichtungen aus dem operativen Geschäft ausgewiesen, neben den Verbindlichkeitengegenüber Kreditinstituten sind dies vor allem Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Rückstellungenund Pensionsrückstellungen.
Die Investitionen und Abschreibungen beziehen sich auf die Segmentaktiva.
* EBIT: Jahresüberschuss zuzüglich Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, Zinsen und ähnliche Aufwendungen abzüglich sonstige Zinsenund ähnliche Erträge.

Anhang Konzern und AG
Allgemeine Angaben
br>Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss2004/05 der HYMER Aktiengesellschaft (imFolgenden: HYMER AG) wurden nach den Vorschriftendes Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzeserstellt. Zum Zwecke erhöhter Klarheit von Bilanzsowie Gewinn- und Verlustrechnung wurden Vermerkeund Erläuterungen zu einzelnen Positionen ausschließlich im Anhang dargestellt und auf denAusweis von Leerposten verzichtet. Der Jahresabschlussder HYMER AG und der Konzernabschlusswerden nachstehend zusammen abgehandelt; wennnicht besonders vermerkt, gelten die Ausführungenfür beide Abschlüsse.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, Währungsumrechnung
Die Bewertung im Konzern erfolgte nach übereinstimmendenGrundsätzen, insbesondere wurdenBewertungswahlrechte in derselben Weise wie imEinzelabschluss der Muttergesellschaft ausgeübt.Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurdenzu Anschaffungskosten aktiviert und linear abgeschrieben.Das Sachanlagevermögen wurde zuAnschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindertum planmäßige Abschreibungen, angesetzt.
Bei den immateriellen Wirtschaftsgütern beträgt dieNutzungsdauer 3 bis 5 Jahre. Die Abschreibungenwurden bei Gebäuden unter Zugrundelegung einerNutzungsdauer von 10 bis 50 Jahren ermittelt. Beitechnischen Anlagen und Maschinen beträgt die Nutzungsdauer3 bis 10 Jahre, bei anderen Anlagen sowieBetriebs- und Geschäftsausstattung 2 bis 15 Jahre.Bei dem beweglichen Anlagevermögen wurde, soweitmit der steuerlichen Regelung übereinstimmend, diedegressive Abschreibungsmethode mit Übergang aufdie lineare gewählt.Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zuAnschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegendenWert.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten,ermittelt nach steuerlichen Vorschriften,bewertet.Soweit Bestandsrisiken vorlagen, die sich aus derLagerdauer und verminderter Verwertbarkeit ergaben,sind Abwertungen in ausreichendem Umfang vorgenommenworden.
Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständenwurden erkennbare Einzelrisiken durchAbsetzungen berücksichtigt. Dem allgemeinenKreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigungangemessen Rechnung getragen.
Die Rechnungsabgrenzungsposten umfassen Einnahmenbzw. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, dieErtrag bzw. Aufwand für eine bestimmte Zeit nachdiesem Tag darstellen, sowie im Konzern den Abgrenzungspostenfür latente Steuern, der aus den Konsolidierungsvorgängenentstanden ist.
Die Pensionsverpflichtungen der deutschen Gesellschaftensind vollständig mit dem nach versicherungsmathematischenGrundsätzen ermittelten Teilwertauf der Basis eines Rechnungszinsfußes von 6 %angesetzt. Bei den ausländischen Gesellschaften sinddie Rückstellungen nach den steuerlichen Vorschriftendes jeweiligen Landes bilanziert.Die Steuerrückstellungen umfassen die voraussichtlichenSteuernachforderungen für das laufendeGeschäftsjahr. Die Aktivierungsmöglichkeit für latenteSteuern wurde im Einzelabschluss der HYMER AGnicht in Anspruch genommen.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbarenRisiken und ungewissen Verpflichtungen.Für unterlassene Instandhaltungsaufwendungenwurden Rückstellungen nach § 249 Abs. 1 Satz 2Nr. 1 und Satz 3 HGB gebildet.Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten wurden mit denRückzahlungsbeträgen angesetzt.
Die Haftungsverhältnisse entsprechen den amBilanzstichtag eingegangenen Verpflichtungen.Die Erstellung des Jahresabschlusses der HYMER AGerfolgte unter Berücksichtigung der teilweisenVerwendung des Jahresergebnisses. Im Konzernabschlusswurde dagegen auf die Darstellung derErgebnisverwendung verzichtet.
Forderungen und Verbindlichkeiten, die auf fremdeWährung lauten, wurden mit dem Entstehungskursbewertet. Verluste und Gewinne aus Kursänderungenwurden erfolgswirksam erfasst.
Konsolidierungskreis, Konsolidierungsgrundsätze
Der Konsolidierungskreis umfasst neben der HYMERAG die Tochtergesellschaften Hymer France S.A.S.,Cernay, LAIKA CARAVANS S.p.A., Tavarnelle, den Teilkonzernder Bürstner GmbH, Kehl, die Movera GmbH,Bad Waldsee, sowie das GemeinschaftsunternehmenCAPRON GmbH, Bad Waldsee.
Auf die Einbeziehung der Bachem Werk GmbH, BadWaldsee, der Niesmann+Bischoff GmbH, BadWaldsee, der Bürstner AG, Reinach, der Bürstner B.V.,Soest, der HYMER-ERIBA GmbH, Bad Waldsee, sowieder SCI Alsace, Cernay, in den Konzernabschlusswurde wie in den Vorjahren verzichtet, weil dieGesellschaften auch zusammen nach Ergebnis undVermögen für die Vermittlung eines den tatsächlichenVerhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-,Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneterBedeutung sind.
Die Geschäftstätigkeit der bis zum 31. August 2004 inden Konzernabschluss einbezogenen GesellschaftenHymermobil S.A.R.L., Cernay, und Eriba-HymerNederland B.V., Hardinxveld-Giessendam, hat seit1. September 2004 einen nur noch unbedeutendenUmfang. Beide Gesellschaften wurden daher an diesemStichtag wegen untergeordneter Bedeutung fürdie Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissenentsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- undErtragslage des Konzerns gem. § 296 Abs. 2 HGB entkonsolidiert.Bei der Kapitalkonsolidierung wurde nach derBuchwertmethode wie folgt verfahren:
(1) Hymer France S.A.S.
Der aus der Erstkonsolidierung stammende passive„Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung"von T€ 899 wurde unverändert fortgeführt. Für denMinderheitsgesellschafter wurde ein Ausgleichsposten„Anteile anderer Gesellschafter" gemäß § 307Abs. 1 HGB ausgewiesen.
(2) LAIKA CARAVANS S.p.A.
Die Erstkonsolidierung der Anteile an der LAIKACARAVANS S.p.A. nach § 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGBführte zu einem aktiven „Unterschiedsbetrag aus derKapitalkonsolidierung“ in Höhe von T€ 22.301, der alssolcher gemäß § 309 Abs. 1 Satz 3 HGB mit den anderenGewinnrücklagen verrechnet wurde.
(3) Teilkonzern der Bürstner GmbH
Die Erstkonsolidierung führte zu einem passiven„Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung"von T€ 3.307, der ohne Veränderung fortgeführtwurde.
Die Bürstner GmbH hat zum Konzernbilanzstichtageinen Teilkonzernabschluss erstellt, in den dieBurstner S.A. und die Residences Euro-ConceptS.A.R.L. nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierungeinbezogen wurden.
Die Erstkonsolidierung der Residences Euro-ConceptS.A.R.L. nach § 301 Abs. 1 Satz 2 HGB führte zu einemaktiven „Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung“in Höhe von T€ 625, der als solchermit den anderen Gewinnrücklagen verrechnet wurde.
(4) Movera GmbH
Aus der Erstkonsolidierung resultiert kein„Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung".Für die Minderheitsgesellschafter wurde ein Ausgleichsposten„Anteile anderer Gesellschafter" gemäß§ 307 Abs. 1 HGB ausgewiesen.
(5) CAPRON GmbH
Die CAPRON GmbH, ein Gemeinschaftsunternehmender HYMER AG und der Dethleffs GmbH & Co. KG,Isny, wurde am 12. Juli 2005 gegründet. Das Unternehmenwurde gemäß § 310 HGB zum 12. Juli 2005quotal in den Konzernabschluss der HYMER AG einbezogen.Ergebniswirksamkeit der nach den Methoden des Vorjahresdurchgeführten Konsolidierungsmaßnahmen:
| T EUR | |
| Schuldenkonsolidierung | - 11 |
| Zwischenergebniseliminierung | 241 |
| Aufwands- und Ertragskonsolidierung | -3.329 |
Auf die erfolgswirksamen Konsolidierungsvorgängewurde, soweit erforderlich, eine Steuerabgrenzung(T€ -76) vorgenommen.Bei dem assoziierten Unternehmen Freizeit undCaravaning Center Wertheim GmbH, Bad Waldsee,wurde wegen untergeordneter Bedeutung für dieVermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissenentsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- undErtragslage des Konzerns auf die Anwendung derEquity-Methode verzichtet.
Anteilsbesitz

Erläuterungen zur Bilanz






Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung



Sonstige Angaben

Vorschlag zur Gewinnverwendung
Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss zum31. August 2005 sowie der Lagebericht und der Konzernlagebericht2004/05 wurden von uns nach dengesetzlichen Vorschriften erstellt.
Der Jahresabschluss zum 31. August 2005 weist einenBilanzgewinn von 8.321.467,03 Euro aus. Im Einvernehmenmit dem Aufsichtsrat schlägt der Vorstandder Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn wiefolgt zu verwenden:

Bestätigungsvermerk
Wir haben den Jahresabschluss, dessen Anhang mitdem Konzernanhang zusammengefasst wurde, unterEinbeziehung der Buchführung der HYMERAktiengesellschaft, Bad Waldsee, sowie den von ihraufgestellten Konzernabschluss und ihren Berichtüber die Lage der Gesellschaft und des Konzerns fürdas Geschäftsjahr vom 1. September 2004 bis31. August 2005 geprüft. Die Aufstellung dieserUnterlagen nach den deutschen handelsrechtlichenVorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichenVertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es,auf der Grundlage der von uns durchgeführtenPrüfung eine Beurteilung über den Jahresabschlussunter Einbeziehung der Buchführung sowie den vonihr aufgestellten Konzernabschluss und ihren Berichtüber die Lage der Gesellschaft und des Konzernsabzugeben.
Wir haben unsere Jahres- und Konzernabschluss—prüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vomInstitut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestelltendeutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschluss—prüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zuplanen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten undVerstöße, die sich auf die Darstellung des durch denJahresabschluss und den Konzerabschluss unterBeachtung der Grundsätze ordnungsmäßigerBuchführung und durch den Bericht über die Lage derGesellschaft und des Konzerns vermittelten Bildes derVermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken,mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werdendie Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und überdas wirtschaftliche und rechtliche Umfeld derGesellschaft und des Konzerns sowie die Erwartungenüber mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit desrechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystemssowie Nachweise für die Angaben inBuchführung, in Jahres- und Konzernabschluss und indem Bericht über die Lage der Gesellschaft und desKonzerns überwiegend auf der Basis von Stichprobenbeurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung derJahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenenUnternehmen, der Abgrenzung desKonsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs-und Konsolidierungsgrundsätze und derwesentlichen Einschätzungen der gesetzlichenVertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellungdes Jahres- und Konzernabschlusses sowie desBerichts über die Lage der Gesellschaft und desKonzerns. Wir sind der Auffassung, dass unserePrüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsereBeurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.Nach unserer Überzeugung vermitteln der Jahres—abschluss und der Konzernabschluss unter Beachtungder Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung einden tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bildder Vermögens-, Finanz- und Ertragslage derGesellschaft und des Konzerns. Der Bericht über dieLage der Gesellschaft und des Konzerns gibt insgesamteine zutreffende Vorstellung von der Lage derGesellschaft und des Konzerns und stellt die Risikender künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Ravensburg, 06. Dezember 2005
Ernst & Young AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Müller
Bürkle
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Entsprechenserklärung
Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der HYMERAG zu den Empfehlungen der "RegierungskommissionDeutscher Corporate Governance Kodex" gem. § 161 AktG
Datum der Entsprechenserklärung: Oktober 2005
Kodex-Fassung vom 02.06.2005
Vorstand und Aufsichtsrat erklären für das abgelaufeneGeschäftsjahr 2004/2005, dass den vom Bundesministeriumder Justiz bekannt gemachten Empfehlungen der"Regierungskommission Deutscher Corporate GovernanceKodex" mit folgenden Ausnahmen entsprochen wird:
Zu 3.8 Satz 3:
Die Gesellschaft hatte bereits vor Inkrafttreten des Kodexeine Deckungszusage über eine D&O-Versicherung vorliegen,die keinen Selbstbehalt vorsah und deren Abschluss imRahmen der Hauptversammlung am 23.01.2002 genehmigtwurde.
Zu 4.2.1 Satz 1:
Von der Bestellung eines Vorstandsvorsitzenden oder einesSprechers des Vorstands wird abgesehen. Die HYMER AGwird durch zwei Vorstände vertreten. Die Gleichordnungbeider Vorstände hat sich in der HYMER AG sehr bewährt.
Zu 4.2.3 Satz 4, 8, 9, 10:
Die Einführung von Aktienoptionsmodellen o. ä. als variableVergütungskomponenten für Vorstandsmitglieder ist nichtvorgesehen. Eine langfristige Anreizwirkung für denVorstand soll weiterhin durch solche variableVergütungskomponenten erzielt werden, die sich am erzieltenUnternehmensergebnis messen lassen. Die Vergütungdes einzelnen Vorstands setzt sich damit weiterhin alleinaus fixen und erfolgsorientierten Komponenten zusammen.
Zu 4.2.4:
Aufgrund der Gleichordnung der Vorstände wird von einerindividualisierten und spezifizierten Angabe derVergütungen abgesehen.
Zu 5.2 Satz 2 / 5.3.1 Satz 1 / 5.3.2 Satz 1:
Der 6-köpfige Aufsichtsrat hat bisher davon abgesehen,Ausschüsse zu bilden. Ein gleichmäßiger Informationsflussaller unternehmens- und entscheidungsrelevanter Belangean alle Aufsichtratsmitglieder kann auf diese Weise sehr guterreicht werden. Dies gilt auch für Fragen derRechnungslegung, des Risikomanagements und derBeauftragung des Abschlussprüfers für die Gesellschaft.Ausschüsse sollen erst bei entsprechendem Bedarf gebildetwerden.
Zu 5.4.1 Satz 2:
Von der Festlegung einer Altersgrenze für Aufsichtsratsmitgliederwird abgesehen. Über die Bestellung derAufsichtsratsmitglieder soll weiterhin die Hauptversammlungim Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen freientscheiden, ohne an eine Altersgrenze gebunden zu sein.
Zu 5.4.2:
Dem Aufsichtsrat gehören auch Mitglieder an, die Organfunktionenbei wesentlichen Wettbewerbern ausüben. DerAufsichtsratsvorsitzende ist Gründer und Hauptaktionär derHYMER AG. Zugleich ist er Gesellschafter andererWettbewerbsfirmen. Die dadurch möglich gewordenenSynergieeffekte wirken sich sehr zum Vorteil unsererGesellschaft und damit zum Vorteil der Aktionäre aus.
Zu 5.4.7 Satz 4:
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wurde zuletztdurch den Hauptversammlungsbeschluss vom 24. Januar2001 neu geregelt. Von einer erneuten Änderung undEinführung erfolgsorientierter Vergütungskomponentensoll derzeit abgesehen werden.
5.4.7. Satz 6 und 7 / 6.6.
Die geforderten Angaben sind im Geschäftsbericht unter„Anhang Konzern und AG“ abgedruckt.
Zu 7.1.1 Satz 3:
Aufgrund unserer Aktionärsstruktur und der derzeit auf diedeutschen Börsen beschränkte Präsenz wurden dieAbschlüsse bislang ausschließlich nach nationalem Rechtaufgestellt. Aufgrund geänderter gesetzlicher Bestimmungenwerden die Abschlüsse ab dem Geschäftsjahr2005/2006 nach den Vorschriften des IFRS erstellt.
Zu 7.1.2 Satz 3:
Die Gesellschaft wird den Jahresabschluss im gesetzlich vorgeschriebenenZeitraum veröffentlichen. Unseres Erachtenshat sich die Praxis bewährt, wonach alljährlich im Dezemberim Rahmen der Aufsichtsratssitzung im Beisein desAbschlussprüfers der von ihm geprüfte Konzernabschlussvom Aufsichtsrat gebilligt und in der Bilanzpressekonferenzzu Beginn des darauffolgenden Jahres vorgestellt und veröffentlichtwird.
7.1.5.
Vom Abdruck der genannten Erläuterungen im Konzernabschlusswurde abgesehen.