Bilanz zum 31. August 2005 Konzern
Anlagenspiegel HYMER Konzern (in Tausend EUR)
Bilanz zum 31. August 2005 Konzern
Anlagenspiegel HYMER Konzern (in Tausend EUR)
Gewinn- und Verlustrechnung 2004/05
Finanzwirtschaftliche Beurteilung
Die interne Organisations- und Managementstruktur sowie die interne Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat bilden
die Grundlage zur Bestimmung des Segmentberichtformats des Konzerns. Dabei werden insbesondere Markenfelder und
der Bereich Freizeitartikel unterschieden.
Die Segmentaktiva enthalten sämtliche Vermögensgegenstände, die zur Erwirtschaftung des operativen Ergebnisses des
Segments eingesetzt werden, und beinhalten hauptsächlich Sachanlagen, Vorräte und Forderungen.
Als Segmentverbindlichkeiten sind die Verpflichtungen aus dem operativen Geschäft ausgewiesen, neben den Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten sind dies vor allem Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Rückstellungen
und Pensionsrückstellungen.
Die Investitionen und Abschreibungen beziehen sich auf die Segmentaktiva.
* EBIT: Jahresüberschuss zuzüglich Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, Zinsen und ähnliche Aufwendungen abzüglich sonstige Zinsen
und ähnliche Erträge.
Anhang Konzern und AG
Allgemeine Angaben
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Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss
2004/05 der HYMER Aktiengesellschaft (im
Folgenden: HYMER AG) wurden nach den Vorschriften
des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes
erstellt. Zum Zwecke erhöhter Klarheit von Bilanz
sowie Gewinn- und Verlustrechnung wurden Vermerke
und Erläuterungen zu einzelnen Positionen ausschließlich im Anhang dargestellt und auf den
Ausweis von Leerposten verzichtet. Der Jahresabschluss
der HYMER AG und der Konzernabschluss
werden nachstehend zusammen abgehandelt; wenn
nicht besonders vermerkt, gelten die Ausführungen
für beide Abschlüsse.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, Währungsumrechnung
Die Bewertung im Konzern erfolgte nach übereinstimmenden
Grundsätzen, insbesondere wurden
Bewertungswahlrechte in derselben Weise wie im
Einzelabschluss der Muttergesellschaft ausgeübt.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten aktiviert und linear abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert
um planmäßige Abschreibungen, angesetzt.
Bei den immateriellen Wirtschaftsgütern beträgt die
Nutzungsdauer 3 bis 5 Jahre. Die Abschreibungen
wurden bei Gebäuden unter Zugrundelegung einer
Nutzungsdauer von 10 bis 50 Jahren ermittelt. Bei
technischen Anlagen und Maschinen beträgt die Nutzungsdauer
3 bis 10 Jahre, bei anderen Anlagen sowie
Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 bis 15 Jahre.
Bei dem beweglichen Anlagevermögen wurde, soweit
mit der steuerlichen Regelung übereinstimmend, die
degressive Abschreibungsmethode mit Übergang auf
die lineare gewählt.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu
Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden
Wert.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten,
ermittelt nach steuerlichen Vorschriften,
bewertet.
Soweit Bestandsrisiken vorlagen, die sich aus der
Lagerdauer und verminderter Verwertbarkeit ergaben,
sind Abwertungen in ausreichendem Umfang vorgenommen
worden.
Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen
wurden erkennbare Einzelrisiken durch
Absetzungen berücksichtigt. Dem allgemeinen
Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
angemessen Rechnung getragen.
Die Rechnungsabgrenzungsposten umfassen Einnahmen
bzw. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die
Ertrag bzw. Aufwand für eine bestimmte Zeit nach
diesem Tag darstellen, sowie im Konzern den Abgrenzungsposten
für latente Steuern, der aus den Konsolidierungsvorgängen
entstanden ist.
Die Pensionsverpflichtungen der deutschen Gesellschaften
sind vollständig mit dem nach versicherungsmathematischen
Grundsätzen ermittelten Teilwert
auf der Basis eines Rechnungszinsfußes von 6 %
angesetzt. Bei den ausländischen Gesellschaften sind
die Rückstellungen nach den steuerlichen Vorschriften
des jeweiligen Landes bilanziert.
Die Steuerrückstellungen umfassen die voraussichtlichen
Steuernachforderungen für das laufende
Geschäftsjahr. Die Aktivierungsmöglichkeit für latente
Steuern wurde im Einzelabschluss der HYMER AG
nicht in Anspruch genommen.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Für unterlassene Instandhaltungsaufwendungen
wurden Rückstellungen nach § 249 Abs. 1 Satz 2
Nr. 1 und Satz 3 HGB gebildet.
Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten wurden mit den
Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
Die Haftungsverhältnisse entsprechen den am
Bilanzstichtag eingegangenen Verpflichtungen.
Die Erstellung des Jahresabschlusses der HYMER AG
erfolgte unter Berücksichtigung der teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses. Im Konzernabschluss
wurde dagegen auf die Darstellung der
Ergebnisverwendung verzichtet.
Forderungen und Verbindlichkeiten, die auf fremde
Währung lauten, wurden mit dem Entstehungskurs
bewertet. Verluste und Gewinne aus Kursänderungen
wurden erfolgswirksam erfasst.
Konsolidierungskreis, Konsolidierungsgrundsätze
Der Konsolidierungskreis umfasst neben der HYMER
AG die Tochtergesellschaften Hymer France S.A.S.,
Cernay, LAIKA CARAVANS S.p.A., Tavarnelle, den Teilkonzern
der Bürstner GmbH, Kehl, die Movera GmbH,
Bad Waldsee, sowie das Gemeinschaftsunternehmen
CAPRON GmbH, Bad Waldsee.
Auf die Einbeziehung der Bachem Werk GmbH, Bad
Waldsee, der Niesmann+Bischoff GmbH, Bad
Waldsee, der Bürstner AG, Reinach, der Bürstner B.V.,
Soest, der HYMER-ERIBA GmbH, Bad Waldsee, sowie
der SCI Alsace, Cernay, in den Konzernabschluss
wurde wie in den Vorjahren verzichtet, weil die
Gesellschaften auch zusammen nach Ergebnis und
Vermögen für die Vermittlung eines den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter
Bedeutung sind.
Die Geschäftstätigkeit der bis zum 31. August 2004 in
den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften
Hymermobil S.A.R.L., Cernay, und Eriba-Hymer
Nederland B.V., Hardinxveld-Giessendam, hat seit
1. September 2004 einen nur noch unbedeutenden
Umfang. Beide Gesellschaften wurden daher an diesem
Stichtag wegen untergeordneter Bedeutung für
die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Konzerns gem. § 296 Abs. 2 HGB entkonsolidiert.
Bei der Kapitalkonsolidierung wurde nach der
Buchwertmethode wie folgt verfahren:
(1) Hymer France S.A.S.
Der aus der Erstkonsolidierung stammende passive
„Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung"
von T€ 899 wurde unverändert fortgeführt. Für den
Minderheitsgesellschafter wurde ein Ausgleichsposten
„Anteile anderer Gesellschafter" gemäß § 307
Abs. 1 HGB ausgewiesen.
(2) LAIKA CARAVANS S.p.A.
Die Erstkonsolidierung der Anteile an der LAIKA
CARAVANS S.p.A. nach § 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB
führte zu einem aktiven „Unterschiedsbetrag aus der
Kapitalkonsolidierung“ in Höhe von T€ 22.301, der als
solcher gemäß § 309 Abs. 1 Satz 3 HGB mit den anderen
Gewinnrücklagen verrechnet wurde.
(3) Teilkonzern der Bürstner GmbH
Die Erstkonsolidierung führte zu einem passiven
„Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung"
von T€ 3.307, der ohne Veränderung fortgeführt
wurde.
Die Bürstner GmbH hat zum Konzernbilanzstichtag
einen Teilkonzernabschluss erstellt, in den die
Burstner S.A. und die Residences Euro-Concept
S.A.R.L. nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung
einbezogen wurden.
Die Erstkonsolidierung der Residences Euro-Concept
S.A.R.L. nach § 301 Abs. 1 Satz 2 HGB führte zu einem
aktiven „Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung“
in Höhe von T€ 625, der als solcher
mit den anderen Gewinnrücklagen verrechnet wurde.
(4) Movera GmbH
Aus der Erstkonsolidierung resultiert kein
„Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung".
Für die Minderheitsgesellschafter wurde ein Ausgleichsposten
„Anteile anderer Gesellschafter" gemäß
§ 307 Abs. 1 HGB ausgewiesen.
(5) CAPRON GmbH
Die CAPRON GmbH, ein Gemeinschaftsunternehmen
der HYMER AG und der Dethleffs GmbH & Co. KG,
Isny, wurde am 12. Juli 2005 gegründet. Das Unternehmen
wurde gemäß § 310 HGB zum 12. Juli 2005
quotal in den Konzernabschluss der HYMER AG einbezogen.
Ergebniswirksamkeit der nach den Methoden des Vorjahres
durchgeführten Konsolidierungsmaßnahmen:
| T EUR | |
| Schuldenkonsolidierung | - 11 |
| Zwischenergebniseliminierung | 241 |
| Aufwands- und Ertragskonsolidierung | -3.329 |
Auf die erfolgswirksamen Konsolidierungsvorgänge wurde, soweit erforderlich, eine Steuerabgrenzung (T€ -76) vorgenommen. Bei dem assoziierten Unternehmen Freizeit und Caravaning Center Wertheim GmbH, Bad Waldsee, wurde wegen untergeordneter Bedeutung für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auf die Anwendung der Equity-Methode verzichtet.
Anteilsbesitz
Erläuterungen zur Bilanz
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstige Angaben
Vorschlag zur Gewinnverwendung
Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss zum
31. August 2005 sowie der Lagebericht und der Konzernlagebericht
2004/05 wurden von uns nach den
gesetzlichen Vorschriften erstellt.
Der Jahresabschluss zum 31. August 2005 weist einen
Bilanzgewinn von 8.321.467,03 Euro aus. Im Einvernehmen
mit dem Aufsichtsrat schlägt der Vorstand
der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn wie
folgt zu verwenden:
Bestätigungsvermerk
Wir haben den Jahresabschluss, dessen Anhang mit
dem Konzernanhang zusammengefasst wurde, unter
Einbeziehung der Buchführung der HYMER
Aktiengesellschaft, Bad Waldsee, sowie den von ihr
aufgestellten Konzernabschluss und ihren Bericht
über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für
das Geschäftsjahr vom 1. September 2004 bis
31. August 2005 geprüft. Die Aufstellung dieser
Unterlagen nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen
Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es,
auf der Grundlage der von uns durchgeführten
Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss
unter Einbeziehung der Buchführung sowie den von
ihr aufgestellten Konzernabschluss und ihren Bericht
über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns
abzugeben.
Wir haben unsere Jahres- und Konzernabschluss—
prüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschluss—
prüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu
planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und
Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den
Jahresabschluss und den Konzerabschluss unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und durch den Bericht über die Lage der
Gesellschaft und des Konzerns vermittelten Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken,
mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden
die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über
das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der
Gesellschaft und des Konzerns sowie die Erwartungen
über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems
sowie Nachweise für die Angaben in
Buchführung, in Jahres- und Konzernabschluss und in
dem Bericht über die Lage der Gesellschaft und des
Konzerns überwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der
Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen, der Abgrenzung des
Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs-
und Konsolidierungsgrundsätze und der
wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen
Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung
des Jahres- und Konzernabschlusses sowie des
Berichts über die Lage der Gesellschaft und des
Konzerns. Wir sind der Auffassung, dass unsere
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere
Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Überzeugung vermitteln der Jahres—
abschluss und der Konzernabschluss unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft und des Konzerns. Der Bericht über die
Lage der Gesellschaft und des Konzerns gibt insgesamt
eine zutreffende Vorstellung von der Lage der
Gesellschaft und des Konzerns und stellt die Risiken
der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Ravensburg, 06. Dezember 2005
Ernst & Young AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Müller
Bürkle
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Entsprechenserklärung
Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der HYMER
AG zu den Empfehlungen der "Regierungskommission
Deutscher Corporate Governance Kodex" gem. § 161 AktG
Datum der Entsprechenserklärung: Oktober 2005
Kodex-Fassung vom 02.06.2005
Vorstand und Aufsichtsrat erklären für das abgelaufene
Geschäftsjahr 2004/2005, dass den vom Bundesministerium
der Justiz bekannt gemachten Empfehlungen der
"Regierungskommission Deutscher Corporate Governance
Kodex" mit folgenden Ausnahmen entsprochen wird:
Zu 3.8 Satz 3:
Die Gesellschaft hatte bereits vor Inkrafttreten des Kodex
eine Deckungszusage über eine D&O-Versicherung vorliegen,
die keinen Selbstbehalt vorsah und deren Abschluss im
Rahmen der Hauptversammlung am 23.01.2002 genehmigt
wurde.
Zu 4.2.1 Satz 1:
Von der Bestellung eines Vorstandsvorsitzenden oder eines
Sprechers des Vorstands wird abgesehen. Die HYMER AG
wird durch zwei Vorstände vertreten. Die Gleichordnung
beider Vorstände hat sich in der HYMER AG sehr bewährt.
Zu 4.2.3 Satz 4, 8, 9, 10:
Die Einführung von Aktienoptionsmodellen o. ä. als variable
Vergütungskomponenten für Vorstandsmitglieder ist nicht
vorgesehen. Eine langfristige Anreizwirkung für den
Vorstand soll weiterhin durch solche variable
Vergütungskomponenten erzielt werden, die sich am erzielten
Unternehmensergebnis messen lassen. Die Vergütung
des einzelnen Vorstands setzt sich damit weiterhin allein
aus fixen und erfolgsorientierten Komponenten zusammen.
Zu 4.2.4:
Aufgrund der Gleichordnung der Vorstände wird von einer
individualisierten und spezifizierten Angabe der
Vergütungen abgesehen.
Zu 5.2 Satz 2 / 5.3.1 Satz 1 / 5.3.2 Satz 1:
Der 6-köpfige Aufsichtsrat hat bisher davon abgesehen,
Ausschüsse zu bilden. Ein gleichmäßiger Informationsfluss
aller unternehmens- und entscheidungsrelevanter Belange
an alle Aufsichtratsmitglieder kann auf diese Weise sehr gut
erreicht werden. Dies gilt auch für Fragen der
Rechnungslegung, des Risikomanagements und der
Beauftragung des Abschlussprüfers für die Gesellschaft.
Ausschüsse sollen erst bei entsprechendem Bedarf gebildet
werden.
Zu 5.4.1 Satz 2:
Von der Festlegung einer Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder
wird abgesehen. Über die Bestellung der
Aufsichtsratsmitglieder soll weiterhin die Hauptversammlung
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen frei
entscheiden, ohne an eine Altersgrenze gebunden zu sein.
Zu 5.4.2:
Dem Aufsichtsrat gehören auch Mitglieder an, die Organfunktionen
bei wesentlichen Wettbewerbern ausüben. Der
Aufsichtsratsvorsitzende ist Gründer und Hauptaktionär der
HYMER AG. Zugleich ist er Gesellschafter anderer
Wettbewerbsfirmen. Die dadurch möglich gewordenen
Synergieeffekte wirken sich sehr zum Vorteil unserer
Gesellschaft und damit zum Vorteil der Aktionäre aus.
Zu 5.4.7 Satz 4:
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wurde zuletzt
durch den Hauptversammlungsbeschluss vom 24. Januar
2001 neu geregelt. Von einer erneuten Änderung und
Einführung erfolgsorientierter Vergütungskomponenten
soll derzeit abgesehen werden.
5.4.7. Satz 6 und 7 / 6.6.
Die geforderten Angaben sind im Geschäftsbericht unter
„Anhang Konzern und AG“ abgedruckt.
Zu 7.1.1 Satz 3:
Aufgrund unserer Aktionärsstruktur und der derzeit auf die
deutschen Börsen beschränkte Präsenz wurden die
Abschlüsse bislang ausschließlich nach nationalem Recht
aufgestellt. Aufgrund geänderter gesetzlicher Bestimmungen
werden die Abschlüsse ab dem Geschäftsjahr
2005/2006 nach den Vorschriften des IFRS erstellt.
Zu 7.1.2 Satz 3:
Die Gesellschaft wird den Jahresabschluss im gesetzlich vorgeschriebenen
Zeitraum veröffentlichen. Unseres Erachtens
hat sich die Praxis bewährt, wonach alljährlich im Dezember
im Rahmen der Aufsichtsratssitzung im Beisein des
Abschlussprüfers der von ihm geprüfte Konzernabschluss
vom Aufsichtsrat gebilligt und in der Bilanzpressekonferenz
zu Beginn des darauffolgenden Jahres vorgestellt und veröffentlicht
wird.
7.1.5.
Vom Abdruck der genannten Erläuterungen im Konzernabschluss
wurde abgesehen.
