Bilanz zum 31. August 2005 Konzern



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Anlagenspiegel HYMER Konzern (in Tausend EUR)



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Bilanz zum 31. August 2005 Konzern



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Anlagenspiegel HYMER Konzern (in Tausend EUR)



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Gewinn- und Verlustrechnung 2004/05



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Finanzwirtschaftliche Beurteilung



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Die interne Organisations- und Managementstruktur sowie die interne Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat bilden die Grundlage zur Bestimmung des Segmentberichtformats des Konzerns. Dabei werden insbesondere Markenfelder und der Bereich Freizeitartikel unterschieden.

Die Segmentaktiva enthalten sämtliche Vermögensgegenstände, die zur Erwirtschaftung des operativen Ergebnisses des Segments eingesetzt werden, und beinhalten hauptsächlich Sachanlagen, Vorräte und Forderungen. Als Segmentverbindlichkeiten sind die Verpflichtungen aus dem operativen Geschäft ausgewiesen, neben den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind dies vor allem Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Rückstellungen und Pensionsrückstellungen.

Die Investitionen und Abschreibungen beziehen sich auf die Segmentaktiva.

* EBIT: Jahresüberschuss zuzüglich Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, Zinsen und ähnliche Aufwendungen abzüglich sonstige Zinsen und ähnliche Erträge.

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Anhang Konzern und AG

Allgemeine Angaben
br> Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss 2004/05 der HYMER Aktiengesellschaft (im Folgenden: HYMER AG) wurden nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes erstellt. Zum Zwecke erhöhter Klarheit von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung wurden Vermerke und Erläuterungen zu einzelnen Positionen ausschließlich im Anhang dargestellt und auf den Ausweis von Leerposten verzichtet. Der Jahresabschluss der HYMER AG und der Konzernabschluss werden nachstehend zusammen abgehandelt; wenn nicht besonders vermerkt, gelten die Ausführungen für beide Abschlüsse.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, Währungsumrechnung

Die Bewertung im Konzern erfolgte nach übereinstimmenden Grundsätzen, insbesondere wurden Bewertungswahlrechte in derselben Weise wie im Einzelabschluss der Muttergesellschaft ausgeübt. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und linear abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt.

Bei den immateriellen Wirtschaftsgütern beträgt die Nutzungsdauer 3 bis 5 Jahre. Die Abschreibungen wurden bei Gebäuden unter Zugrundelegung einer Nutzungsdauer von 10 bis 50 Jahren ermittelt. Bei technischen Anlagen und Maschinen beträgt die Nutzungsdauer 3 bis 10 Jahre, bei anderen Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 bis 15 Jahre. Bei dem beweglichen Anlagevermögen wurde, soweit mit der steuerlichen Regelung übereinstimmend, die degressive Abschreibungsmethode mit Übergang auf die lineare gewählt. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, ermittelt nach steuerlichen Vorschriften, bewertet. Soweit Bestandsrisiken vorlagen, die sich aus der Lagerdauer und verminderter Verwertbarkeit ergaben, sind Abwertungen in ausreichendem Umfang vorgenommen worden.

Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Absetzungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung angemessen Rechnung getragen.

Die Rechnungsabgrenzungsposten umfassen Einnahmen bzw. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag bzw. Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sowie im Konzern den Abgrenzungsposten für latente Steuern, der aus den Konsolidierungsvorgängen entstanden ist.

Die Pensionsverpflichtungen der deutschen Gesellschaften sind vollständig mit dem nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Teilwert auf der Basis eines Rechnungszinsfußes von 6 % angesetzt. Bei den ausländischen Gesellschaften sind die Rückstellungen nach den steuerlichen Vorschriften des jeweiligen Landes bilanziert. Die Steuerrückstellungen umfassen die voraussichtlichen Steuernachforderungen für das laufende Geschäftsjahr. Die Aktivierungsmöglichkeit für latente Steuern wurde im Einzelabschluss der HYMER AG nicht in Anspruch genommen.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Für unterlassene Instandhaltungsaufwendungen wurden Rückstellungen nach § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 HGB gebildet. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten wurden mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt.

Die Haftungsverhältnisse entsprechen den am Bilanzstichtag eingegangenen Verpflichtungen. Die Erstellung des Jahresabschlusses der HYMER AG erfolgte unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses. Im Konzernabschluss wurde dagegen auf die Darstellung der Ergebnisverwendung verzichtet.

Forderungen und Verbindlichkeiten, die auf fremde Währung lauten, wurden mit dem Entstehungskurs bewertet. Verluste und Gewinne aus Kursänderungen wurden erfolgswirksam erfasst.

Konsolidierungskreis, Konsolidierungsgrundsätze

Der Konsolidierungskreis umfasst neben der HYMER AG die Tochtergesellschaften Hymer France S.A.S., Cernay, LAIKA CARAVANS S.p.A., Tavarnelle, den Teilkonzern der Bürstner GmbH, Kehl, die Movera GmbH, Bad Waldsee, sowie das Gemeinschaftsunternehmen CAPRON GmbH, Bad Waldsee.

Auf die Einbeziehung der Bachem Werk GmbH, Bad Waldsee, der Niesmann+Bischoff GmbH, Bad Waldsee, der Bürstner AG, Reinach, der Bürstner B.V., Soest, der HYMER-ERIBA GmbH, Bad Waldsee, sowie der SCI Alsace, Cernay, in den Konzernabschluss wurde wie in den Vorjahren verzichtet, weil die Gesellschaften auch zusammen nach Ergebnis und Vermögen für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung sind.

Die Geschäftstätigkeit der bis zum 31. August 2004 in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften Hymermobil S.A.R.L., Cernay, und Eriba-Hymer Nederland B.V., Hardinxveld-Giessendam, hat seit 1. September 2004 einen nur noch unbedeutenden Umfang. Beide Gesellschaften wurden daher an diesem Stichtag wegen untergeordneter Bedeutung für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns gem. § 296 Abs. 2 HGB entkonsolidiert. Bei der Kapitalkonsolidierung wurde nach der Buchwertmethode wie folgt verfahren:

(1) Hymer France S.A.S.
Der aus der Erstkonsolidierung stammende passive „Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung" von T€ 899 wurde unverändert fortgeführt. Für den Minderheitsgesellschafter wurde ein Ausgleichsposten „Anteile anderer Gesellschafter" gemäß § 307 Abs. 1 HGB ausgewiesen.

(2) LAIKA CARAVANS S.p.A.
Die Erstkonsolidierung der Anteile an der LAIKA CARAVANS S.p.A. nach § 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB führte zu einem aktiven „Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung“ in Höhe von T€ 22.301, der als solcher gemäß § 309 Abs. 1 Satz 3 HGB mit den anderen Gewinnrücklagen verrechnet wurde.

(3) Teilkonzern der Bürstner GmbH
Die Erstkonsolidierung führte zu einem passiven „Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung" von T€ 3.307, der ohne Veränderung fortgeführt wurde.
Die Bürstner GmbH hat zum Konzernbilanzstichtag einen Teilkonzernabschluss erstellt, in den die Burstner S.A. und die Residences Euro-Concept S.A.R.L. nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung einbezogen wurden.
Die Erstkonsolidierung der Residences Euro-Concept S.A.R.L. nach § 301 Abs. 1 Satz 2 HGB führte zu einem aktiven „Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung“ in Höhe von T€ 625, der als solcher mit den anderen Gewinnrücklagen verrechnet wurde.

(4) Movera GmbH
Aus der Erstkonsolidierung resultiert kein „Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung". Für die Minderheitsgesellschafter wurde ein Ausgleichsposten „Anteile anderer Gesellschafter" gemäß § 307 Abs. 1 HGB ausgewiesen.

(5) CAPRON GmbH
Die CAPRON GmbH, ein Gemeinschaftsunternehmen der HYMER AG und der Dethleffs GmbH & Co. KG, Isny, wurde am 12. Juli 2005 gegründet. Das Unternehmen wurde gemäß § 310 HGB zum 12. Juli 2005 quotal in den Konzernabschluss der HYMER AG einbezogen. Ergebniswirksamkeit der nach den Methoden des Vorjahres durchgeführten Konsolidierungsmaßnahmen:

T EUR
Schuldenkonsolidierung - 11
Zwischenergebniseliminierung 241
Aufwands- und Ertragskonsolidierung -3.329


Auf die erfolgswirksamen Konsolidierungsvorgänge wurde, soweit erforderlich, eine Steuerabgrenzung (T€ -76) vorgenommen. Bei dem assoziierten Unternehmen Freizeit und Caravaning Center Wertheim GmbH, Bad Waldsee, wurde wegen untergeordneter Bedeutung für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auf die Anwendung der Equity-Methode verzichtet.

Anteilsbesitz

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Erläuterungen zur Bilanz

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Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

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Sonstige Angaben

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Vorschlag zur Gewinnverwendung

Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss zum 31. August 2005 sowie der Lagebericht und der Konzernlagebericht 2004/05 wurden von uns nach den gesetzlichen Vorschriften erstellt.

Der Jahresabschluss zum 31. August 2005 weist einen Bilanzgewinn von 8.321.467,03 Euro aus. Im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat schlägt der Vorstand der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:



Bestätigungsvermerk

Wir haben den Jahresabschluss, dessen Anhang mit dem Konzernanhang zusammengefasst wurde, unter Einbeziehung der Buchführung der HYMER Aktiengesellschaft, Bad Waldsee, sowie den von ihr aufgestellten Konzernabschluss und ihren Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. September 2004 bis 31. August 2005 geprüft. Die Aufstellung dieser Unterlagen nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung sowie den von ihr aufgestellten Konzernabschluss und ihren Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns abzugeben.

Wir haben unsere Jahres- und Konzernabschluss— prüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschluss— prüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss und den Konzerabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft und des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, in Jahres- und Konzernabschluss und in dem Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahres- und Konzernabschlusses sowie des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Überzeugung vermitteln der Jahres— abschluss und der Konzernabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns. Der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gesellschaft und des Konzerns und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Ravensburg, 06. Dezember 2005

Ernst & Young AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Müller

Bürkle
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Entsprechenserklärung

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der HYMER AG zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gem. § 161 AktG

Datum der Entsprechenserklärung: Oktober 2005
Kodex-Fassung vom 02.06.2005

Vorstand und Aufsichtsrat erklären für das abgelaufene Geschäftsjahr 2004/2005, dass den vom Bundesministerium der Justiz bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" mit folgenden Ausnahmen entsprochen wird:

Zu 3.8 Satz 3:
Die Gesellschaft hatte bereits vor Inkrafttreten des Kodex eine Deckungszusage über eine D&O-Versicherung vorliegen, die keinen Selbstbehalt vorsah und deren Abschluss im Rahmen der Hauptversammlung am 23.01.2002 genehmigt wurde.

Zu 4.2.1 Satz 1:
Von der Bestellung eines Vorstandsvorsitzenden oder eines Sprechers des Vorstands wird abgesehen. Die HYMER AG wird durch zwei Vorstände vertreten. Die Gleichordnung beider Vorstände hat sich in der HYMER AG sehr bewährt.

Zu 4.2.3 Satz 4, 8, 9, 10:
Die Einführung von Aktienoptionsmodellen o. ä. als variable Vergütungskomponenten für Vorstandsmitglieder ist nicht vorgesehen. Eine langfristige Anreizwirkung für den Vorstand soll weiterhin durch solche variable Vergütungskomponenten erzielt werden, die sich am erzielten Unternehmensergebnis messen lassen. Die Vergütung des einzelnen Vorstands setzt sich damit weiterhin allein aus fixen und erfolgsorientierten Komponenten zusammen.

Zu 4.2.4:
Aufgrund der Gleichordnung der Vorstände wird von einer individualisierten und spezifizierten Angabe der Vergütungen abgesehen.

Zu 5.2 Satz 2 / 5.3.1 Satz 1 / 5.3.2 Satz 1:
Der 6-köpfige Aufsichtsrat hat bisher davon abgesehen, Ausschüsse zu bilden. Ein gleichmäßiger Informationsfluss aller unternehmens- und entscheidungsrelevanter Belange an alle Aufsichtratsmitglieder kann auf diese Weise sehr gut erreicht werden. Dies gilt auch für Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements und der Beauftragung des Abschlussprüfers für die Gesellschaft. Ausschüsse sollen erst bei entsprechendem Bedarf gebildet werden.

Zu 5.4.1 Satz 2:
Von der Festlegung einer Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder wird abgesehen. Über die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder soll weiterhin die Hauptversammlung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen frei entscheiden, ohne an eine Altersgrenze gebunden zu sein.

Zu 5.4.2:
Dem Aufsichtsrat gehören auch Mitglieder an, die Organfunktionen bei wesentlichen Wettbewerbern ausüben. Der Aufsichtsratsvorsitzende ist Gründer und Hauptaktionär der HYMER AG. Zugleich ist er Gesellschafter anderer Wettbewerbsfirmen. Die dadurch möglich gewordenen Synergieeffekte wirken sich sehr zum Vorteil unserer Gesellschaft und damit zum Vorteil der Aktionäre aus.

Zu 5.4.7 Satz 4:
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wurde zuletzt durch den Hauptversammlungsbeschluss vom 24. Januar 2001 neu geregelt. Von einer erneuten Änderung und Einführung erfolgsorientierter Vergütungskomponenten soll derzeit abgesehen werden.

5.4.7. Satz 6 und 7 / 6.6.
Die geforderten Angaben sind im Geschäftsbericht unter „Anhang Konzern und AG“ abgedruckt.

Zu 7.1.1 Satz 3:
Aufgrund unserer Aktionärsstruktur und der derzeit auf die deutschen Börsen beschränkte Präsenz wurden die Abschlüsse bislang ausschließlich nach nationalem Recht aufgestellt. Aufgrund geänderter gesetzlicher Bestimmungen werden die Abschlüsse ab dem Geschäftsjahr 2005/2006 nach den Vorschriften des IFRS erstellt.

Zu 7.1.2 Satz 3:
Die Gesellschaft wird den Jahresabschluss im gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum veröffentlichen. Unseres Erachtens hat sich die Praxis bewährt, wonach alljährlich im Dezember im Rahmen der Aufsichtsratssitzung im Beisein des Abschlussprüfers der von ihm geprüfte Konzernabschluss vom Aufsichtsrat gebilligt und in der Bilanzpressekonferenz zu Beginn des darauffolgenden Jahres vorgestellt und veröffentlicht wird.

7.1.5.
Vom Abdruck der genannten Erläuterungen im Konzernabschluss wurde abgesehen.